Für viele Anleger sind Sachwerte wie Antiquitäten, Kunstobjekte, Oldtimer und Schmuck nicht nur kulturelle Schätze, sondern auch eine attraktive Investition. Doch neben dem potenziellen Wertzuwachs sollten Investoren auch die steuerlichen Aspekte im Blick behalten.

Rückwirkend zum 1. Januar 2024 gibt es hier eine positive Nachricht: Die Freigrenze für innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist erzielte Verkaufsgewinne wurde von 600 auf 1000 Euro angehoben. Das bedeutet, dass Gewinne bis zu 999,99 Euro pro Person steuerfrei bleiben. Erst ab einem Gewinn von 1000 Euro werden Abgaben fällig. Dann wird jedoch alles ab dem ersten Euro besteuert und der Freibetrag entfällt komplett.

Spekulationsfristen bei Kryptowährungen beachten

Während diese Informationen zum Thema Gold-Investments vielen bekannt sein mögen, ist nicht jedem bewusst, wie sich die Spekulationsfristen auf den volatilen Kryptomarkt auswirken. Ergänzend sei hier erwähnt, dass diese Spekulationsfristen nicht bei vermögensverwaltenden GmbHs oder gewerblichen Personengesellschaften greifen. Eine Ausnahme bildet hier die Familienstiftung als hybride Kapitalgesellschaft, für die ebenfalls die Spekulationsfristen gelten.

Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft Direktinvestments in Kryptowährungen über bestimmte fondsähnliche Wertpapiere. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat klargestellt, dass Krypto-ETCs (Exchange Traded Commodities) und Krypto-ETPs (Exchange Traded Products), die physisch hinterlegt sind und eine Lieferoption anbieten, steuerlich wie Direktanlagen in Kryptowährungen behandelt werden. Dies bedeutet, dass Gewinne nach einer Haltedauer von mindestens zwölf Monaten steuerfrei sind. Eine ähnliche Regelung gilt auch für andere Derivate, die physisch hinterlegt sind und eine Lieferoption anbieten.

Diese Wertpapiere dürfen nicht mit Derivaten auf Kryptowährungen wie Differenzkontrakte (CFDs) oder Zertifikate verwechselt werden. Bei diesen Anlageprodukten handelt es sich um Finanzgeschäfte, bei denen keine Lieferoption ausgeübt werden kann. Daher unterliegen sie der Abgeltungssteuer. Auch gibt es keine Steuerfreiheit nach Ablauf der Spekulationsfrist.

Diese klaren Richtlinien des BMF bieten Anlegern bei Investments in Kryptowährungen die Möglichkeit, von einigen Vorteilen zu profitieren, insbesondere wenn sie langfristig investieren. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass diese Regelungen nur für bestimmte Arten von Derivaten gelten und dass es bei komplexeren Strukturen wie Stiftungen spezielle steuerliche Aspekte zu berücksichtigen gibt.

Insgesamt bieten die neuen steuerlichen Regelungen Chancen für Anleger in Sachwerten, Kryptowährungen und Derivaten. Doch gerade im schnelllebigen Markt der Kryptowährungen ist es wichtig, sich über die aktuellen Bestimmungen zu informieren und gegebenenfalls fachkundigen Rat einzuholen. So können Anleger steuerliche Vorteile optimal nutzen und mögliche Risiken minimieren.

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