Grundsteuerreform
Grundsteuerreform
Grundsteuerermittlung 2022
Grundsteuerermittlung 2022
Die Grundsteuerreform soll für eine gerechtere Grundsteuer-Verteilung durch eine Neubewertung von ca. 35 Millionen Immobilien bzw. Liegenschaften sorgen.
Steuerpflichtige haben die Pflicht eine Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte abzugeben. Dies hat das Finanzministerium per öffentlicher Bekanntmachung am 30.3.2022 herausgegeben.
In Deutschland gibt es nur rd. 100.000 Steuerberater von denen sich ca. 1% mit dem Thema auseinandersetzen können oder wollen. Das bedeutet, dass in der Abgabezeit von Juli bis Oktober 10.000 Erklärungen monatlich pro Steuerberater erstellt werden müssen!
Derzeit ist es nur in unserem Portal möglich überhaupt schon Daten zu erfassen. Daher können wir eine pünktliche Abgabe der Steuererklärung garantieren!

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Neue Gundsteuer: Das muss man wissen!
Die Herausforderungen
Probleme Steuerberater
Viele werden mit der Thematik erstmalig konfrontiert und müssen Zeit zur Fortbildung für sich und die Mitarbeiter finden.
Fehlende Mitarbeiterressourcen sowie daraus resultierende, mangelnde Kapazitäten lassen nur eine begrenzte Anzahl an Kunden zu.
Zudem gibt es große Preisspannen und es muss eine Spezialsoftware erworben werden, daher wird in der Regel nach mittleren Zehntelsätzen abgerechnet.
Probleme Eigentümer
Für Eigentümer ergeben sich eine Reihe von Problemen durch die Grundsteuerreform 2022. Für die Abgabe ist ein ELSTER Log-In notwendig.
Fehlende oder mangelnde Fachkenntnisse führen zu einem erhöhten Aufwand bei der Erstellung sowie zu einer hohen Fehlerquote bei der Eingabe. Nach der Eingabe wird keine Berechnung durchgeführt.
Eine fehlerhafte Erklärung kann zu einer zu hohen Steuer oder Steuerhinterziehung führen!
Bei Nicht-Einhaltung der Abgabefrist kann es darüber hinaus zu Sanktionen kommen wir bspw. Verspätungszugschlag, Säumniszuschlag, Zwangsgeld, Schätzung und Pfändung.
Unsere Lösungsansätze
Was kostet die Grundsteuererklärung?
Durchschnittskonditionen unserer Dienstleistung
Was kostet die Grundsteuererklärung?
Durschchnittskonditionen unserer Dienstleistung
Grundstückswert | Frühbucher | Unser Preis | Mittelgebühr | Höchstgebühr |
---|---|---|---|---|
25.000 € | 97 € | 194 € | 479 € | 991 € |
100.000 € | 191 € | 382 € | 947 € | 1.800 € |
400.000 € | 344 € | 688 € | 1.714 € | 3.258 € |
900.000 € | 484 € | 968 € | 2.413 € | 4.586 € |
Grundstückswert | 25.000 € |
---|---|
Frühbucher | 79 € |
Unser Preis | 194 € |
Mittelgebühr | 479 € |
Höchstgebühr | 991 € |
Grundstückswert | 100.000€ |
---|---|
Frühbucher | 191 € |
Unser Preis | 382 € |
Mittelgebühr | 947 € |
Höchstgebühr | 1.800 € |
Grundstückswert | 400.000€ |
---|---|
Frühbucher | 344 € |
Unser Preis | 688 € |
Mittelgebühr | 1.714 € |
Höchstgebühr | 2.413 € |
Grundstückswert | 900.000€ |
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Frühbucher | 484 € |
Unser Preis | 968 € |
Mittelgebühr | 2.413 € |
Höchstgebühr | 4.586 € |
So funktioniert’s:
In 3 Schritten zur Ihrer Grundwertermittlung!
Schnell, einfach, digital!
Jede Eigentümerin oder Eigentümer eines Grundstücks oder einer Eigentumswohnung, muss eine Feststellungserklärung der Grundsteuer abgeben.
Auch bei einem Eigentumswechsel nach dem 01.01.2022 ist eine Feststellungserklärung der ehemaligen Eigentümerin oder des Eigentümers abzugeben.
Ab Mai erhalten Sie ein für Sie spezifisches Schreiben mit Informationen und Daten, die der Finanzverwaltung über Ihre Immobilie/Grundstück bekannt sind und die Sie bei der Erstellung der Feststellungserklärung unterstützen.
Darin enthalten sind:
- Aktenzeichen
- Lage des Grundstücks: Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort
- Grundstücksfläche
- Bodenrichtwert
Zusätzliche Daten die für die Feststellungserklärung wichtig sind:
- Art des Grundstücks (z. B. unbebautes Grundstück oder Einfamilienhaus)
- Baujahr (nur nach 1949)
- Anzahl der Wohnungen und Wohnfläche
Um diese Daten zu sammeln, schauen Sie in Ihre Bauunterlagen oder ggf. Kaufvertrag.
Die Abgabefrist der Feststellungserklärung der Grundsteuer läuft vom 01. Juli 2022 bis zum 31.Oktober 2022.
Innerhalb dieses Zeitraums muss diese dem Finanzamt auf elektronischem Wege übermittelt werden.
Die Formel für die Ermittlung der Grundsteuer lautet:
Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz
Der Grundsteuerwertbescheid dient als Grundlage für weiteren Berechnungsschritte. Dieser wird vom Finanzamt auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Daten erstellt. Zusätzlich erhalten Sie ein Schreiben über die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags.
Dieser wird mit dem jeweiligen Hebesatz der Gemeinde multipliziert, um die Grundsteuer zu ermitteln.
Anschließend erhalten Sie einen Grundsteuerbescheid der Gemeinde der die Zahlungsaufforderung ab dem 1. Januar 2025 beinhaltet.
Die erzielten Einnahmen aus der Grundsteuer werden direkt den jeweiligen Gemeinden zugerechnet.
Grundsätzlich richtet sich das für Sie zuständige Finanzamt für die Abgabe der Grundwertermittlung nach der Lage Ihres Grundbesitzes. Ein eventuell abweichender Wohnsitz findet keine Berücksichtigung.
Kernsanierung:
In der Feststellungserklärung wird gefragt, ob und wenn ja in welchem Jahr eine Kernsanierung an Ihrem Hauses durchgeführt wurde. Weil eine Kernsanierung die wirtschaftliche Restnutzungsdauer – also quasi die Haltbarkeit – und damit auch den Wert eines Hauses erhöht, wird bei kernsanierten Häusern auch mehr Grundsteuer fällig. Aber anders als im alttäglichen Sprachgebrauch liegt für den Gesetzgeber eine Kernsanierung nur dann vor, wenn alle folgenden Maßnahmen durchgeführt wurden: Vollständige Erneuerung der Dacheindeckung, der Fassade, der Innenwände, der Bäder, der Fußböden, der Fenster, der Innen- und Außentüren sowie der Heizungs- und Sanitäranlagen inklusive Leitungen und Abwassersysteme. Bei Gebäuden, bei denen die genannten Veränderungen aufgrund von baurechtlichen Vorgaben (z.B. Denkmalschutz) eingeschränkt sind, liegt auch dann eine Kernsanierung vor, wenn nicht alle oben genannten Kriterien erfüllt sind. Es macht also in jedem Fall Sinn, sich bei dieser Frage beraten zu lassen. Denn selbst wenn umfassende Sanierungsarbeiten durchgeführt wurden, müssen Sie nicht automatisch eine Kernsanierung angeben. Weil der Gesetzgeber an dieser Stelle keine klaren Vorgaben macht, könnte es in dieser Frage vermehrt zu Rechtsstreitigkeiten mit dem Finanzamt kommen.
Wohnfläche:
Bei der Wohnfläche müssen Sie die Flächen von Zubehörräumen wie z. B. Keller oder Heizungs- und Hauswirtschaftsräumen nicht angeben. Auch wenn in der Steuererklärung für Ein- und Zweifamilienhäuser gefordert wird, Wohn- und Nutzfläche zusammen anzugeben, müssen Sie diese Räume nicht berücksichtigen. Denn unter Nutzfläche versteht der Gesetzgeber nicht die oben genannten Zubehörräume, sondern Verkaufsräume, Werkstätten oder Ähnliches. Sollten Sie hier unsicher sein, ist eine Beratung durch einen Experten sinnvoll.