Besteuerungsvergleich

Gehalt vs. Ausschüttung

Hier wird die Besteuerung einer Personengesellschaft, z. B. einer KG mit der einer Kapitalgesellschaft, z. B. einer GmbH und einer Kapitalgesellschaft mit Stiftungsholding verglichen.

Zur Vergleichbarkeit wurde bei der Personengesellschaft ein Gewinn von 1 Mio. EUR angenommen und die Steuer auf einen Teilbetrag von 200 TEUR gerechnet. Dieser soll dem Gehalt in einer Kapitalgesellschaft gleich kommen.

 

Das Netto in der GmbH ist regelmäßig höher als bei der KG, allerdings im Rahmen der Totalbetrachtung Gesellschaft und Gesellschafter die Steuerbelastung bei einer GmbH ohne Holding stets höher.

Bei der Ausschüttung zur Stiftungsholding werden zwar 0,75% Steuern zusätzlich fällig, dafür steht allerdings zum Vermögensaufbau deutlich mehr Kapital zur Verfügung.