Die Einheits-GmbH & Co. KG zeichnet sich durch eine besondere Struktur aus: Die Kommanditgesellschaft (KG) ist gleichzeitig Alleingesellschafter ihrer eigenen Komplementär-GmbH. Normalerweise sind es einer oder mehrere der Kommanditisten, die zu 100 % an der Komplementär-GmbH beteiligt sind. Doch bei der dieser besonderen Form hält die KG selbst die Anteile an der GmbH.
Vorteile der Einheits-GmbH & Co. KG
1. Vereinfachte Unternehmensübertragung
Einer der wesentlichen Vorteile dieser Gesellschaftsform liegt in der erleichterten Übertragung des Unternehmens. Bei der gewöhnlichen GmbH & Co. KG erfordert die Übertragung eine notarielle Beurkundung, da sowohl die KG als auch die Komplementär-GmbH rechtlich betroffen sind. Bei der Einheits-GmbH & Co. KG ist dies nicht notwendig, da die KG die alleinige Gesellschafterin der GmbH ist. Somit kann die Übertragung formlos und ohne Notar erfolgen, was den Prozess erheblich vereinfacht und Kosten spart.
2. Dauerhafter Erhalt der Gesellschaft
Ein weiterer Vorteil ist der dauerhafte Erhalt der Einheits-GmbH & Co. KG. Da die Komplementär-GmbH vollständig von der KG kontrolliert wird, bleibt die Gesellschaft auch bei Gesellschafterwechseln bestehen. Dies bietet eine hohe Stabilität und Kontinuität für das Unternehmen.
Besonderheiten der Einheits-GmbH & Co. KG
1. Haftungskapital und gesetzliche Regelungen
Ein wichtiger Aspekt der besonderen Unternehmensform betrifft das Haftungskapital. Obwohl die Kommanditisten nur beschränkt haften, muss die Komplementär-GmbH als Vollhafter auftreten. Das gegenseitige Beteiligungsverhältnis kann zu komplexen Haftungsfragen führen, insbesondere wenn Kommanditisten ihre Anteile als Kommanditeinlage einbringen. Hier greift § 172 Absatz 6 HGB, der regelt, dass solche Einlagen nicht anerkannt werden, um die Haftung klar zu definieren.
2. Bestimmung der Geschäftsführung
Die Geschäftsführung innerhalb der Einheits-GmbH & Co. KG erfordert besondere Aufmerksamkeit. Die Komplementär-GmbH bestimmt die Geschäftsführung der KG, während die KG als Gesellschafterin der GmbH deren Geschäftsführer wählt. Dieses gegenseitige Beherrschungsverhältnis kann durch treuhänderische Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag gelöst werden, wobei der Kommanditist die Stimmrechte treuhänderisch ausübt.
Fazit
Die Einheits-GmbH & Co. KG bietet interessante Vorteile, insbesondere bei der Unternehmensübertragung und der langfristigen Stabilität. Gleichzeitig erfordert sie eine sorgfältige rechtliche Gestaltung und Berücksichtigung spezifischer Haftungs- und Führungsaspekte. Wir stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite, um die optimale Struktur für Ihr Unternehmen zu entwickeln und alle rechtlichen Anforderungen zu erfüllen.