So wirkt eine 1-Mio.-€-Spende an einen gemeinnützigen Verein – privat, über die GmbH und über die Holding
Viele vermögende Mandanten stehen irgendwann vor der Frage:
„Wenn ich 1 Mio. € an einen gemeinnützigen Verein spende – wie wirkt sich das steuerlich aus? Und ist das privat oder über die GmbH sinnvoller?“
In diesem Beitrag betrachten wir drei Varianten:
- Privatspende bei einem zu versteuernden Einkommen (zvE) von 2 Mio. €
- Spende einer operativen GmbH mit 2 Mio. € Gewinn
- Spende einer Holding-GmbH, die überwiegend Beteiligungserträge erzielt
Ziel ist ein Gefühl dafür, wie viel Steuer sich tatsächlich sparen lässt – und wo die Grenzen sind.
1. Ausgangslage: 1 Mio. € Spende bei 2 Mio. € Einkommen
Beispiel:
- Jahr: 2025
- Privatperson mit zu versteuerndem Einkommen: 2.000.000 €
- Geplante Spende: 1.000.000 €
- Der Verein ist in Deutschland als gemeinnützig anerkannt und stellt eine korrekte Zuwendungsbestätigung aus.
Für so hohe Einkommen gilt der Spitzensteuersatz von 45 %. Jeder abzugsfähige Euro wirkt also entsprechend stark.
2. Spenden als Privatperson: 20 %-Grenze und Spendenvortrag
Spenden an gemeinnützige Organisationen sind Sonderausgaben. Es gibt jedoch eine Obergrenze:
- maximal 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte pro Jahr
Übersteigende Beträge gehen nicht verloren, sondern wandern in einen zeitlich unbegrenzten Spendenvortrag.
3. Beispiel: Privatspende von 1 Mio. € bei 2 Mio. € zvE
3.1 Wie viel ist sofort abziehbar?
- zvE vor Spende: 2.000.000 €
- 20 %-Grenze: 400.000 €
Daraus folgt:
- 400.000 € sofort abzugsfähig
- 600.000 € Spendenvortrag für Folgejahre
Neues zvE 2025:
2.000.000 € – 400.000 € = 1.600.000 €
3.2 Steuerersparnis 2025
400.000 € × 45 % ≈ 180.000 € Einkommensteuerersparnis.
Der Fiskus „finanziert“ also etwa 180.000 € der 1-Mio.-€-Spende im Jahr 2025 mit.
4. Spende aus der GmbH: 1 Mio. € bei 2 Mio. € Gewinn
Auch Kapitalgesellschaften können Spenden steuerlich geltend machen. Die Regeln ähneln dem Privatbereich.
4.1 Höchstgrenzen in der GmbH
Abzugsfähig sind Spenden bis zu:
- 20 % des Einkommens oder
- 4 ‰ der Summe aus Umsätzen sowie Löhnen und Gehältern
Auch hier gibt es Spendenvorträge.
4.2 Beispiel: GmbH mit 2 Mio. € Gewinn
Daten:
- Gewinn vor Spende: 2.000.000 €
- Spende: 1.000.000 €
- KSt: 15 %
- Soli: 5,5 %
- GewSt: ca. 14 %
Sofort abzugsfähig: 400.000 € (20 % von 2 Mio.)
Neues Einkommen: 2.000.000 € – 400.000 € = 1.600.000 €
Steuerersparnis:
400.000 € × 30 % ≈ 120.000 €
600.000 € werden als Spendenvortrag genutzt.
5. Spezialfall: Spende aus der Holding-GmbH – kaum Gewerbesteuer-Ersparnis
Eine Holding-GmbH erzielt typischerweise:
- dividendenähnliche Erträge (nach § 8b KStG steuerfrei)
- Gewerbesteuerkürzung nach § 9 Nr. 2a GewStG
Folge:
- kaum steuerpflichtiger Gewerbeertrag
- keine oder nur minimale Gewerbesteuer
Damit wirkt die Spende der Holding fast nur auf der Körperschaftsteuer-Ebene – sofern überhaupt steuerpflichtige Einkünfte existieren.
Merksatz:
- Operative GmbH: Ersparnis bei KSt + GewSt
- Holding: Ersparnis meist nur bei KSt
6. Privat vs. GmbH vs. Holding – was ist sinnvoller?
Wichtige Faktoren:
- Steuersatz:
Privat bis zu 45 %, GmbH ca. 30 % → privat oft höhere Steuerwirkung - Liquidität: Wo liegt das Geld?
- vGA-Risiko: Spenden mit Gesellschafterbezug kritisch
- Strategie & Image: GmbH-Spenden sichtbar als CSR-Maßnahme
7. Fazit: Große Spenden gezielt planen
- Privatspende bei 1 Mio. €:
- 400.000 € sofort abziehbar
- ca. 180.000 € Steuerersparnis
- 600.000 € Spendenvortrag
- Spende der operativen GmbH:
- 400.000 € sofort abziehbar
- ca. 120.000 € Steuervorteil
- 600.000 € Spendenvortrag
- Spende der Holding:
- oft nur Körperschaftsteuerersparnis
- kaum Wirkung bei der Gewerbesteuer
Gerade bei großen Spenden lohnt eine genaue Strukturplanung:
- Auf welcher Ebene spende ich?
- Wie entwickeln sich Einkommen oder Gewinne künftig?
- Einmalige oder regelmäßige Spenden?
- Sinnvolle Kombination mit Stiftungen?