So wirkt eine 1-Mio.-€-Spende an einen gemeinnützigen Verein – privat, über die GmbH und über die Holding

Viele vermögende Mandanten stehen irgendwann vor der Frage:
„Wenn ich 1 Mio. € an einen gemeinnützigen Verein spende – wie wirkt sich das steuerlich aus? Und ist das privat oder über die GmbH sinnvoller?“

In diesem Beitrag betrachten wir drei Varianten:

  1. Privatspende bei einem zu versteuernden Einkommen (zvE) von 2 Mio. €
  2. Spende einer operativen GmbH mit 2 Mio. € Gewinn
  3. Spende einer Holding-GmbH, die überwiegend Beteiligungserträge erzielt

Ziel ist ein Gefühl dafür, wie viel Steuer sich tatsächlich sparen lässt – und wo die Grenzen sind.

1. Ausgangslage: 1 Mio. € Spende bei 2 Mio. € Einkommen

Beispiel:

  • Jahr: 2025
  • Privatperson mit zu versteuerndem Einkommen: 2.000.000 €
  • Geplante Spende: 1.000.000 €
  • Der Verein ist in Deutschland als gemeinnützig anerkannt und stellt eine korrekte Zuwendungsbestätigung aus.

Für so hohe Einkommen gilt der Spitzensteuersatz von 45 %. Jeder abzugsfähige Euro wirkt also entsprechend stark.

2. Spenden als Privatperson: 20 %-Grenze und Spendenvortrag

Spenden an gemeinnützige Organisationen sind Sonderausgaben. Es gibt jedoch eine Obergrenze:

  • maximal 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte pro Jahr

Übersteigende Beträge gehen nicht verloren, sondern wandern in einen zeitlich unbegrenzten Spendenvortrag.

3. Beispiel: Privatspende von 1 Mio. € bei 2 Mio. € zvE

3.1 Wie viel ist sofort abziehbar?

  • zvE vor Spende: 2.000.000 €
  • 20 %-Grenze: 400.000 €

Daraus folgt:

  • 400.000 € sofort abzugsfähig
  • 600.000 € Spendenvortrag für Folgejahre

Neues zvE 2025:

2.000.000 € – 400.000 € = 1.600.000 €

3.2 Steuerersparnis 2025

400.000 € × 45 % ≈ 180.000 € Einkommensteuerersparnis.

Der Fiskus „finanziert“ also etwa 180.000 € der 1-Mio.-€-Spende im Jahr 2025 mit.

4. Spende aus der GmbH: 1 Mio. € bei 2 Mio. € Gewinn

Auch Kapitalgesellschaften können Spenden steuerlich geltend machen. Die Regeln ähneln dem Privatbereich.

4.1 Höchstgrenzen in der GmbH

Abzugsfähig sind Spenden bis zu:

  • 20 % des Einkommens oder
  • 4 ‰ der Summe aus Umsätzen sowie Löhnen und Gehältern

Auch hier gibt es Spendenvorträge.

4.2 Beispiel: GmbH mit 2 Mio. € Gewinn

Daten:

  • Gewinn vor Spende: 2.000.000 €
  • Spende: 1.000.000 €
  • KSt: 15 %
  • Soli: 5,5 %
  • GewSt: ca. 14 %

Sofort abzugsfähig: 400.000 € (20 % von 2 Mio.)

Neues Einkommen: 2.000.000 € – 400.000 € = 1.600.000 €

Steuerersparnis:
400.000 € × 30 % ≈ 120.000 €

600.000 € werden als Spendenvortrag genutzt.

5. Spezialfall: Spende aus der Holding-GmbH – kaum Gewerbesteuer-Ersparnis

Eine Holding-GmbH erzielt typischerweise:

  • dividendenähnliche Erträge (nach § 8b KStG steuerfrei)
  • Gewerbesteuerkürzung nach § 9 Nr. 2a GewStG

Folge:

  • kaum steuerpflichtiger Gewerbeertrag
  • keine oder nur minimale Gewerbesteuer

Damit wirkt die Spende der Holding fast nur auf der Körperschaftsteuer-Ebene – sofern überhaupt steuerpflichtige Einkünfte existieren.

Merksatz:

  • Operative GmbH: Ersparnis bei KSt + GewSt
  • Holding: Ersparnis meist nur bei KSt

6. Privat vs. GmbH vs. Holding – was ist sinnvoller?

Wichtige Faktoren:

  • Steuersatz:
    Privat bis zu 45 %, GmbH ca. 30 % → privat oft höhere Steuerwirkung
  • Liquidität: Wo liegt das Geld?
  • vGA-Risiko: Spenden mit Gesellschafterbezug kritisch
  • Strategie & Image: GmbH-Spenden sichtbar als CSR-Maßnahme

7. Fazit: Große Spenden gezielt planen

  • Privatspende bei 1 Mio. €:
    • 400.000 € sofort abziehbar
    • ca. 180.000 € Steuerersparnis
    • 600.000 € Spendenvortrag
  • Spende der operativen GmbH:
    • 400.000 € sofort abziehbar
    • ca. 120.000 € Steuervorteil
    • 600.000 € Spendenvortrag
  • Spende der Holding:
    • oft nur Körperschaftsteuerersparnis
    • kaum Wirkung bei der Gewerbesteuer

Gerade bei großen Spenden lohnt eine genaue Strukturplanung:

  • Auf welcher Ebene spende ich?
  • Wie entwickeln sich Einkommen oder Gewinne künftig?
  • Einmalige oder regelmäßige Spenden?
  • Sinnvolle Kombination mit Stiftungen?