Einleitung: Als ehemaliger Selbstständiger in Deutschland kann der Übergang zur angestellten Tätigkeit mitunter Herausforderungen mit sich bringen. Eine dieser Herausforderungen ist die Frage der Krankenversicherung. In diesem Blogbeitrag möchten wir aufzeigen, welche Alternativen sich bieten, wenn eine gesetzliche Krankenkasse die freiwillige Versicherung ablehnt. Insbesondere gehen wir auf die Optionen ein, wenn der Gesundheitszustand des Antragstellers als problematisch eingestuft wird.

Die Situation: Stellen wir uns folgendes Szenario vor: Eine 57-jährige ehemalige Selbstständige hat ihre selbstständige Tätigkeit aufgegeben und möchte sich nun als Angestellte weiterhin krankenversichern. Allerdings wurde ihr Antrag auf Mitgliedschaft bei der AOK abgelehnt, und privat kann sie sich aufgrund ihres Einkommens nicht versichern. Zusätzlich erschwert ihr schlechter Gesundheitszustand die Suche nach einer Krankenversicherung.

Freiwillige Versicherung bei gesetzlichen Krankenkassen: Normalerweise könnte die Angestellte sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse für die freiwillige Versicherung anmelden. Diese Option richtet sich speziell an ehemalige Selbstständige und ermöglicht den Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung, auch bei einem Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze. Allerdings ist eine Ablehnung durch die Krankenkasse möglich, insbesondere wenn der Gesundheitszustand des Antragstellers als problematisch eingestuft wird.

Alternative Option: Freie Heilfürsorge: In dem Fall, dass keine der gesetzlichen Krankenkassen die Angestellte freiwillig versichern möchte, kann die „Freie Heilfürsorge“ eine Lösung darstellen. Diese Versicherungsoption richtet sich an Personen mit einem schlechten Gesundheitszustand oder Vorerkrankungen, die keine reguläre Krankenversicherung finden können. Die Kosten für die Freie Heilfürsorge werden vom Staat übernommen.

Um sich für die Freie Heilfürsorge anzumelden, sollte die betroffene Person sich an die zuständige Behörde in ihrem Wohnort wenden. Die genauen Informationen und Antragsverfahren können je nach Bundesland variieren. In der Regel ist das Sozialamt oder das Versorgungsamt für die Freie Heilfürsorge zuständig. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Freie Heilfürsorge in der Regel nur eine Grundversorgung abdeckt und möglicherweise nicht den vollen Leistungsumfang einer regulären Krankenversicherung bietet.

Fazit: Für ehemalige Selbstständige, die sich als Angestellte krankenversichern möchten, kann es herausfordernd sein, eine passende Lösung zu finden, insbesondere bei einem problematischen Gesundheitszustand. Wenn eine gesetzliche Krankenkasse die freiwillige Versicherung ablehnt, sollte die Option der Freien Heilfürsorge in Betracht gezogen werden. Die Anmeldung erfolgt über die zuständige Behörde vor Ort. Dennoch ist es ratsam, sich umfassend über die verschiedenen Optionen zu informieren und gegebenenfalls professionellen Rat, beispielsweise von einem Sozialversicherungsberater, einzuholen.