Grundfreibetrag und Einkommensteuer
Im Jahr 2022 sind für unverheiratete Arbeitnehmer die ersten 10.347 Euro (früher: 9.744 Euro) ihres Einkommens steuerfrei. Darüber hinaus wird der Einkommenssteuertarif leicht erhöht. Der höchste Steuersatz von 42 Prozent gilt ab einem zu versteuernden Jahresgehalt von 62.810 Euro. Vorher galt dieser ab 58.597 Euro. Wenn jemand 278.826 Euro oder mehr verdient, gilt der sogenannte Balkonsteuersatz von 45 Prozent.
Hinweis: Dadurch wird es noch vorteilhafter, ein Teil des Einkommens auf (minderjährige) Kinder zu übertragen. Mit dieser Maßnahme lassen sich auf die ersten 10.000 Euro etwa 4.900 Euro und auf die folgenden 10.000 Euro weitere 2.900 Euro einsparen. Als Beispiel: Wenn dies über einen Zeitraum von 10 Jahren bei drei Kindern durchgeführt wird, lässt sich eine Steuerersparnis von 234.000 Euro erzielen!
Hybrid-Dienstwagen
Die Förderung der E-Mobilität durch den Staat erfolgt durch steuerliche Vergünstigungen. Wenn Hybrid-Fahrzeuge als Dienstwagen genutzt werden, sind diese Vorteile an neue Reichweitenanforderungen gebunden. Wenn ein Arbeitnehmer einen Dienstwagen erhält, wird dieser als steuerpflichtiges Einkommen gezählt, einschließlich der damit verbundenen Sozialversicherungsabgaben. Für ein Fahrzeug mit Verbrennungsmotor wird ein Prozent des Bruttolistenpreises pauschal zum monatlichen Gehalt hinzugerechnet. Wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gestattet, das betriebliche Hybrid-Fahrzeug privat zu nutzen, wird bei der Bewertung nur die Hälfte des Bruttolistenpreises berücksichtigt. Allerdings müssen die entsprechenden Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2022 erstmals von Arbeitgebern an Arbeitnehmer überlassen werden, eine reine Elektro-Reichweite von mindestens 60 Kilometern nachweisen, anstelle der bisherigen Anforderung von 40 Kilometern.
Hinweis: Falls man keine Lust auf die Führung eines Fahrtenbuchs und den Vollkostenansatz hat, kann ein Hybrid-Fahrzeug durchaus von Vorteil sein. Hier ein Beispiel:
Ein neues Fahrzeug mit einem Listenpreis von 100.000 Euro wird über einen Zeitraum von drei Jahren geleast.
Für einen Benziner gilt: 1% des maximalen Steuersatzes (ohne Kirchensteuer) von 47,48% = Steuerbetrag von 17.000 Euro.
Für einen Hybrid-Fahrzeug gilt: 0,5% des Listenpreises = Steuerbetrag von 8.500 Euro. In beiden Fällen sind keine Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte berücksichtigt.
Insgesamt ergibt sich eine Ersparnis von 8.500 Euro an Steuern.
Photovoltaik-Steuer
Steuerliche Erleichterungen sind für Betreiber von kleinen Photovoltaikanlagen verfügbar. Ab dem Jahr 2022 müssen Einnahmen aus dem Betrieb von Anlagen mit einer Gesamtleistung von bis zu 30 Kilowatt-Peak (kWp) nicht mehr rückwirkend versteuert werden. Die Steuerbefreiung gilt unabhängig davon, wie der erzeugte Strom genutzt wird.
Auch Anlagen auf Mehrfamilienhäusern oder gemischt genutzten Gebäuden mit einer Gesamtleistung von bis zu 15 kWp pro Wohn- und Gewerbeeinheit können von dieser Regelung profitieren. Bei Betrieb mehrerer Anlagen darf die Gesamtleistung jedoch maximal 100 kWp betragen.
Empfehlung: Es ist ratsam, Heimanlagen immer gemeinsam mit einer Großanlage anzuschaffen, um Synergieeffekte zu nutzen. Die Kombination von mehreren Anlagen kann zu einer besseren Nutzung von Ressourcen und einer höheren Effizienz führen. Darüber hinaus kann eine solche Zusammenarbeit auch zu Kosteneinsparungen führen.
Unterhalt 2022
Der Unterhaltshöchstbetrag wird ebenfalls an das Existenzminimum angepasst und erhöht sich somit auf 10.347 Euro im Jahr. Das bedeutet, dass Steuerpflichtige maximal diesen Betrag als Unterstützungsleistungen für Angehörige oder andere begünstigte Personen pro Jahr absetzen können. Darüber hinaus können auch Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden.
Hinweis: Eine Möglichkeit, um bei der Zahlung von Unterhalt Steuern zu sparen, ist die Nutzung einer Strukturgesellschaft oder Familienstiftung. Insbesondere bei Kindesunterhalt ist dies von Vorteil, da dieser in der Regel steuerlich nicht berücksichtigt wird. Ein Beispiel: Wenn das Nettoeinkommen zwischen 9.501 und 11.000 Euro liegt und das Kind zwischen 0 und 5 Jahren alt ist, beträgt der Höchstbetrag pro Jahr 15.072 Euro. Nach 10 Jahren können so bis zu 71.500 Euro an Steuern gespart werden.