Die Grundsteuer ist die Steuer, die Immobilienbesitzer in Deutschland jährlich für ihre Grundstücke und Gebäude entrichten müssen. Die Höhe der Grundsteuer richtet sich nach dem Wert des jeweiligen Grundstücks bzw. Gebäudes. Sie wird vom Finanzamt festgesetzt und an die Gemeindeverwaltung gezahlt, in der das betreffende Grundstück oder Gebäude liegt. In den meisten Fällen ist die Grundsteuer eine ziemlich unproblematische Angelegenheit – Immobilienbesitzer zahlen sie einfach jedes Jahr zusammen mit ihren anderen Steuern und fertig. Allerdings kann es vorkommen, dass man Fragen zur Berechnung der Grundsteuer hat oder Probleme bei der Zahlung hat. In diesem Fall sollte man sich an sein Finanzamt wenden oder den Rat eines Steuerexperten einholen.

Die neue Grundsteuer, die ab dem Jahr 2021 in Kraft treten soll, sieht vor, dass die bisherige Grundsteuer, die auf der Grundlage des Werts einer Immobilie berechnet wird, durch eine Steuer auf die Nutzfläche ersetzt wird. Dies bedeutet, dass die Höhe der Steuer nicht mehr von der Lage oder dem Wert der Immobilie abhängt, sondern lediglich von ihrer Größe. Die neue Steuer soll für jeden Quadratmeter an Nutzfläche 0,30 Euro pro Jahr betragen. Viele Bürger empfinden diese neue Steuer als ungerecht und unfair. Sie sehen in ihr eine ungerechte Belastung für die Bürger, da sie nicht mehr von der Lage oder dem Wert der Immobilie abhängt. Andere sehen in der neuen Steuer jedoch ein notwendiges Mittel um die steigenden Immobilienpreise in Deutschland zu stabilisieren und somit eine gerechte Verteilung des Reichtums im Land zu ermöglichen.

Die neue Grundsteuer ist seit ihrer Einführung vor einiger Zeit umstritten. Dabei wird sie von Kritikern vor allem aufgrund ihrer Nichttransparenz und der hohen Belastungen für Bürger kritisiert. Zudem gibt es Bedenken, dass die Steuer nicht gleichmäßig verteilt sein wird und manche Gemeinden stärker belastet werden als andere. Dennoch muss man festhalten: Die neue Grundsteuer ist progressiv gestaltet und damit fairer als ihre Vorgängerin. Sie belastet Immobilienbesitzer stärker, je höher der Wert ihrer Immobilie ist – eine Regelung, die sozial gerechter ist als die bisherige Flat-Tax-Regelung. Zudem gibt es mehr Gestaltungsspielraum für Gemeinden bei der Verteilung der Lasten: So können sie beispielsweise Senioren oder Familien mit Kindern stärker entlasten.