Die Vorteile einer Holding Konstruktion im Vergleich zum Einzelunternehmen bzw. einer Personengesellschaft und einer einfachen GmbH:
 GmbH und Familienstiftung im Fokus

Die Gründung einer Holdingstruktur kann für Unternehmer und vermögende Privatpersonen zahlreiche Vorteile mit sich bringen, angefangen bei einer effizienten Bündelung von Investments bis hin zu steuerlichen Erleichterungen.
In diesem Beitrag werfen wir einen Blick auf die Vorzüge von zwei häufig gewählten Formen von Holdings: die GmbH und die Familienstiftung.

GmbH als Holding:

Geringe Besteuerung von Gewinnausschüttungen:
Die GmbH als Holding profitiert aufgrund des sogenannten Schachtelprivilegs bei laufenden Einkünften von einer geringen Besteuerung von Gewinnausschüttungen. Der Steuersatz liegt dadurch bei 1,5 %.
Durch dieses Privileg wird die Reinvestition erleichtert, und der sogenannte Zinseszinseffekt wird signifikant verstärkt.
Wenn eine GmbH direkt an einen Gesellschafter ausschüttet, wird eine Steuer bestehend aus Kapitalertragsteuer plus Solidaritätszuschlag in Höhe von 25 % fällig. Auch wenn dies auf den ersten Blick günstiger erscheinen mag – hier ist Vorsicht geboten. Da diese Ausschüttung den Gewinn der GmbH nicht mindert, müssen die Steuerbelastungen addiert werden. Das führt dazu, dass die Gesamtkosten bei rund 57 % liegen.

  1. Geringe Besteuerung bei Unternehmensverkäufen und Aktiengewinnen:
    Im Gegensatz zu privat gehaltenen Unternehmensbeteiligungen und Aktien genießt eine Holding eine niedrige Besteuerung von Unternehmensverkäufen (Schachtelprivileg) und Aktiengewinnen, ebenfalls zum Steuersatz von 1,5 %. Dies fördert die Flexibilität bei Transaktionen und Kapitalfreisetzung.
  2. Keine Beschränkung beider Verrechnung von Verlusten:
    Die GmbH als Holding unterliegt – im Gegensatz zum Handel als Privatperson – keiner Beschränkung bei der Verrechnung von Verlusten aus Spekulationsgeschäften. Dies erlaubt eine effiziente Nutzung von steuerlichen Verlustverrechnungen und trägt zur Risikominimierung bei.
  3. Volle Absetzbarkeit der Finanzierungszinsen:
    Fremdkapitalgehebelte Firmen- und Aktienkäufe können von der vollen Absetzbarkeit der Finanzierungszinsen profitieren. Dies ermöglicht eine optimale Kapitalstrukturierung und verbessert die Finanzierungskonditionen.
  4. Erweiterte Gewerbesteuerkürzung bei Immobilien-GmbH:
    Für Immobilien-GmbHs bietet die erweiterte Gewerbesteuerkürzung eine geringe Besteuerung bei Mieteinnahmen zum Steuersatz von 15 %.
  5. Bündelung der Investments:
    Die GmbH als Holding ermöglicht die klare Strukturierung und Bündelung von Unternehmensbeteiligungen und Investments. Durch diese Organisationsform behält man einen klaren Überblick und erleichtert die strategische Steuerung des Gesamtportfolios.

Familienstiftung als Holding:

Zusätzliche Vorteile gegenüber der GmbH:

  1. Die Familienstiftung als Holding vereint viele der Vorteile einer GmbH und bietet zusätzlich bei Aktien und Unternehmensbeteiligungen eine niedrigere Steuer von nur 0,75 % statt 1,5 %.
  2. Vermögensschutz vor Fremdzugriff und Unterhaltspflichten:
    Eine Familienstiftung schützt das Vermögen vor Fremdzugriff durch Gläubiger und Unterhaltspflichten.
    Die Familienstiftung agiert sozusagen wie ein sicherer Tresor für das Vermögen. Niemand „besitzt“ die Stiftung – sie gehört sich selbst. Das bedeutet, dass Gläubiger oder andere Ansprüche von außen nicht auf das Vermögen der Stiftung zugreifen können. So wird das Familienvermögen in der Stiftung sicher aufbewahrt und vor unerwünschtem Zugriff geschützt. Dies stärkt die langfristige, generationenübergreifende Sicherheit des Familienvermögens.
  3. Einfachere Gewinnausschüttung an Kinder:
    Die Struktur einer Familienstiftung erleichtert die Ausschüttung von Gewinnen an Kinder, was zusätzliche steuerliche Vorteile bietet und die finanzielle Unterstützung der Familie fördert.
  4. Erbschaftssteuerfrei im Todesfall:
    Im Erbfall unterliegt das Vermögen in einer Familienstiftung – im Gegensatz zur GmbH – keiner Erbschaftssteuer, was die langfristige Vermögensplanung und -übertragung vereinfacht.
  5. Die Stiftung muss im Gegensatz zur GmbH weder ihre Kapitalstruktur noch ihre Jahresabschlüsse in frei zugänglichen Registern veröffentlichen. Das bedeutet, dass niemand von außen Einsicht in die finanziellen Details der Stiftung nehmen kann. Diese Vertraulichkeit schützt die Privatsphäre der Familie und gewährleistet, dass Informationen über das Vermögen nicht öffentlich zugänglich sind.
  6. Die Stiftung ist eine hybride Kapitalgesellschaft und kann im Gegensatz zur GmbH aktiv mit Spekulationsfristen arbeiten.
    Wenn die Stiftung beispielsweise eine Immobilie nach 10 Jahren verkauft oder andere Kapitalanlagen wie Edelmetalle, Kryptowährungen oder Oldtimer nach einem Jahr, bleibt der Verkauf steuerfrei. Das ist besonders interessant für langfristige Investitionen.
    Selbst wenn der Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist stattfindet, beträgt die Körperschaftsteuer nur 15 %. Im Vergleich dazu müsste eine GmbH zusätzlich zu dieser 15 % Körperschaftsteuer noch weitere 15 % Gewerbesteuer zahlen. Die Familienstiftung kommt also mit einer insgesamt niedrigeren Steuerbelastung davon.

Fazit:

Ab einem Betriebsergebnis von durchschnittlich 100.000 Euro empfehlen wir eine Holding Konstruktion um den Vermögensaufbau durch Steuerersparnisse zu beschleunigen.
Die Wahl zwischen einer GmbH als Holding und einer Familienstiftung hängt von den individuellen Bedürfnissen und Zielen des Unternehmers ab. Ab einem durchschnittlichen Jahresgewinn von 100.000 Euro nach einem adäquatem Geschäftsführergehalt oder einem Privatvermögen von 1 Mio. EUR empfehlen wir die Familienstiftung.