Wenn es um Dienstreisen geht, können Arbeitnehmer und angestellte Geschäftsführer gleich doppelt von den Verpflegungsmehraufwendungen profitieren, die ihnen vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden.

Wie funktioniert das?

Während Dienstreisen oft mit Übernachtungen in Hotels und Restaurantbesuchen verbunden sind, können die entstandenen Verpflegungsmehraufwendungen pauschal vom Arbeitgeber erstattet werden. Hierbei bleibt die Erstattung steuerfrei und wird nicht bei der Einkommensteuer berücksichtigt.

Doch das ist nicht alles. Die zugelassenen Verpflegungsmehraufwendungen können zusätzlich als Zahlung gewährt werden, die gesondert mit 25 % versteuert wird. Diese pauschale Versteuerung hat abgeltende Wirkung, was bedeutet, dass die erhaltenen Vergütungen für die Verpflegungsmehraufwendungen nicht erneut bei der Einkommensteuer angegeben werden müssen.

Was bedeutet das für Arbeitnehmer und Geschäftsführer?

Diese doppelte steuerliche Privilegierung ermöglicht es Arbeitnehmern, die mit Dienstreisen verbundenen Verpflegungsmehraufwendungen nicht nur steuerfrei erstattet zu bekommen, sondern auch noch zusätzlich steuerbegünstigt ein Essensgeld ausgezahlt zu erhalten. Diese Regelung bietet eine attraktive Möglichkeit, die finanzielle Belastung von Dienstreisen steuerlich günstig zu gestalten.