Am 14. März 2024 wurde eine bedeutende Entscheidung getroffen, die das Schicksal vieler Unternehmen in Deutschland betrifft. In einer gemeinsamen Sonder-Wirtschaftsministerkonferenz haben sich Bund und Länder mit den Berufsorganisationen der prüfenden Dritten auf eine letztmalige Fristverlängerung zur Einreichung der Schlussabrechnung für die Corona-Wirtschaftshilfen geeinigt. Diese Maßnahme soll den Unternehmen mehr Zeit geben, ihre finanzielle Unterstützung zu beantragen und den Prüfprozess zu erleichtern.

Die Verlängerung der Frist bis zum 30. September 2024 wurde von verschiedenen Seiten begrüßt. Staatsminister Hubert Aiwanger betonte die Bedeutung dieser Entscheidung, die den prüfenden Dritten mehr Zeit gibt, die Schlussabrechnungen zu bearbeiten. Sven Giegold, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, versprach, den Prüfprozess zu vereinfachen und zu beschleunigen, um den Unternehmen zu helfen.

Auch die Vertreter der Berufsorganisationen der prüfenden Dritten äußerten sich positiv zur Fristverlängerung. Sie begrüßen nicht nur die zusätzliche Zeit für Unternehmen, sondern auch die Vereinfachungen im Prüfprozess, wie die Abschaffung standardisierter Katalogabfragen.

Die Corona-Wirtschaftshilfen waren ein wichtiger Bestandteil der Unterstützung für Unternehmen während der Pandemie. Mit über 63 Mrd. € Bundesmitteln wurden Unternehmen und Selbständige mit erheblichen Corona-bedingten Umsatzrückgängen unterstützt. Die jetzt laufende Schlussabrechnung ist notwendig, um einen Abgleich zwischen den prognostizierten und tatsächlich realisierten Geschäftsentwicklungen vorzunehmen.

Die Fristverlängerung bis Ende September 2024 ist die letzte Chance für Unternehmen, ihre Schlussabrechnungen einzureichen. Es ist wichtig, dass Unternehmen diese Zeit nutzen, um ihre Unterlagen sorgfältig zu prüfen und korrekte Angaben zu machen. Andernfalls müssen die jeweils zuständigen Bewilligungsstellen der Länder Rückforderungsmaßnahmen einleiten.

Die Entscheidung von Bund und Ländern sowie der prüfenden Dritten zeigt ihr Engagement, den Unternehmen in dieser schwierigen Zeit beizustehen. Jetzt liegt es an den Unternehmen, diese Gelegenheit zu nutzen und ihre Schlussabrechnungen rechtzeitig einzureichen.

Die Fristverlängerung ist ein Lichtblick für viele kleine und mittelständische Unternehmen, die nun mehr Zeit haben, ihre finanzielle Unterstützung zu beantragen und hoffentlich die Pandemiezeit erfolgreich zu überstehen.