Warum „Kontrolle“ zur Steuerfalle werden kann

Immer mehr Unternehmer und vermögende Privatpersonen denken beim Wegzug ins Ausland über eine Familienstiftung nach. Ziel: Vermögen sichern und gleichzeitig die deutsche Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG) vermeiden. Doch aufgepasst: Wer als Stifter die Stiftung „vollständig kontrolliert“, läuft Gefahr, dass das Finanzamt die Stiftung nicht als eigenständiges Steuersubjekt anerkennt.
Wir erklären, warum das so ist – und wie Sie es richtig machen.

❌ Der Irrtum: „Ich kontrolliere die Stiftung, also gehört mir das Vermögen noch“

Ein oft gehörter Mythos lautet:
„Wenn ich die Familienstiftung gründe und den Vorstand komplett kontrolliere, kann ich später noch über das Vermögen verfügen. Das verhindert die Exit Tax.“

Das stimmt so nicht. Eine deutsche Familienstiftung ist rechtlich eigenständig. Mit der Errichtung geht das Vermögen endgültig auf die Stiftung über. Der Stifter verliert sein Eigentum – zumindest aus Sicht des deutschen Steuerrechts.

📌 Aber: Kontrolle kann steuerlich riskant sein

Wenn der Stifter sich jedoch umfangreiche Rechte in der Satzung vorbehält, z. B.:
– jederzeitiger Widerruf der Stiftung,
– Abberufung und Bestellung des Vorstands nach Belieben,
– einseitige Satzungsänderungen,
– umfassende Einflussnahme auf Vermögensverwaltung und -verwendung,
dann könnte das Finanzamt argumentieren:
👉 Die Stiftung ist nur eine „Hülle“ und wirtschaftlich nicht vom Stifter getrennt.
In solchen Fällen könnte die Übertragung des Vermögens auf die Stiftung nicht als endgültiger Verlust der Verfügungsmacht anerkannt werden. Folge: Die Exit Tax wird trotzdem fällig.

⚖️ Was sagt die Rechtsprechung?

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mehrfach klargestellt:
✅ Eine rechtlich selbstständige Stiftung ist grundsätzlich intransparent.
✅ Nur bei Gestaltungsmissbrauch (§ 42 AO) kann eine „Durchgriffsbesteuerung“ erfolgen.

Beispiel (BFH, II R 39/97): Wenn der Stifter über Treuhandkonstruktionen oder ein Stimmrechtsmonopol weiterhin faktisch Eigentümer bleibt, kann die wirtschaftliche Zurechnung auf ihn bestehen bleiben.

International (z. B. USA, UK) wird eine Stiftung hingegen oft als transparent behandelt („grantor trust“, „settlor-interested trust“). Das kann bei Wegzug in diese Länder die Steuerlage erheblich verschärfen.

✅ So machen Sie es richtig

Damit Ihre Familienstiftung nicht zur Steuerfalle wird:
1. Vermeiden Sie umfassende Stifterrechte (kein Widerrufsrecht, keine Alleinbestimmung über Vorstand/Satzung)
2. Sichern Sie die Unabhängigkeit des Vorstands (professionelle, externe Vorstandsmitglieder statt Familienangehörige)
3. Dokumentieren Sie die Zweckverwirklichung (zeigen Sie, dass die Stiftung tatsächlich eigenständig wirtschaftet)
4. Internationale Steuerfolgen prüfen (lassen Sie vor dem Wegzug prüfen, wie der Zielstaat die Stiftung behandelt)

💡 Unser Fazit

Eine Familienstiftung ist ein mächtiges Werkzeug, um Vermögen zu schützen und die Wegzugsbesteuerung zu vermeiden. Aber nur, wenn sie richtig gestaltet wird. Die vollständige Kontrolle des Stifters kann die Stiftung steuerlich „durchsichtig“ machen und die erhoffte Steuerwirkung zunichtemachen.