Ab Mai erhalten Sie ein für Sie spezifisches Schreiben mit Informationen und Daten, die der Finanzverwaltung über Ihre Immobilie/Grundstück bekannt sind und die Sie bei der Erstellung der Feststellungserklärung unterstützen.

Darin enthalten sind:

  • Aktenzeichen
  • Lage des Grundstücks: Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort
  • Grundstücksfläche
  • Bodenrichtwert

Zusätzliche Daten die für die Feststellungserklärung wichtig sind:

  • Art des Grundstücks (z. B. unbebautes Grundstück oder Einfamilienhaus)
  • Baujahr (nur nach 1949)
  • Anzahl der Wohnungen und Wohnfläche

Um diese Daten zu sammeln, schauen Sie in Ihre Bauunterlagen oder ggf. Kaufvertrag.