Ab Mai erhalten Sie ein für Sie spezifisches Schreiben mit Informationen und Daten, die der Finanzverwaltung über Ihre Immobilie/Grundstück bekannt sind und die Sie bei der Erstellung der Feststellungserklärung unterstützen.
Darin enthalten sind:
- Aktenzeichen
- Lage des Grundstücks: Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort
- Grundstücksfläche
- Bodenrichtwert
Zusätzliche Daten die für die Feststellungserklärung wichtig sind:
- Art des Grundstücks (z. B. unbebautes Grundstück oder Einfamilienhaus)
- Baujahr (nur nach 1949)
- Anzahl der Wohnungen und Wohnfläche
Um diese Daten zu sammeln, schauen Sie in Ihre Bauunterlagen oder ggf. Kaufvertrag.