Grundsätzlich richtet sich das für Sie zuständige Finanzamt für die Abgabe der Grundwertermittlung nach der Lage Ihres Grundbesitzes. Ein eventuell abweichender Wohnsitz findet keine Berücksichtigung.
Grundsätzlich richtet sich das für Sie zuständige Finanzamt für die Abgabe der Grundwertermittlung nach der Lage Ihres Grundbesitzes. Ein eventuell abweichender Wohnsitz findet keine Berücksichtigung.