Jede Eigentümerin oder Eigentümer eines Grundstücks oder einer Eigentumswohnung, muss eine Feststellungserklärung der Grundsteuer abgeben.

Auch bei einem Eigentumswechsel nach dem 01.01.2022 ist eine Feststellungserklärung der ehemaligen Eigentümerin oder des Eigentümers abzugeben.