Die Finanzverwaltung in Brandenburg teilt mit, dass Mitte März 2023 die Finanzämter mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen 2022 beginnen werden. Eine bundesweit einheitliche Software wird eingesetzt, um die Steuererklärungen bearbeiten zu können. Vorab mussten Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen Daten an die Steuerverwaltung elektronisch übermitteln.

Die Frist zur Einreichung der Steuererklärung für nicht beratene Steuerpflichtige endet am 2. Oktober 2023. Steuerlich beratene Steuerpflichtige müssen die Erklärung bis zum 31. Juli 2024 einreichen.

Das hessische Finanzministerium weist darauf hin, dass die Einkommensteuererklärung elektronisch übermittelt werden kann. Im Jahr 2022 wurden bereits 80 Prozent der Einkommensteuererklärungen in Hessen elektronisch abgegeben.

Das nordrhein-westfälische Finanzministerium informiert darüber, dass der Einkommensteuerbescheid nun auch direkt in Elster zugestellt werden kann. Der Bürger kann selbst entscheiden, ob er der Zustellung im Online-Portal „Mein Elster“ zustimmt oder ob er einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater eine Vollmacht erteilt. Diese Vollmacht bleibt grundsätzlich für alle Steuerarten gültig, kann aber jederzeit geändert werden.

Im Laufe des Jahres soll auch die Möglichkeit zur digitalen Bekanntgabe von Gewerbesteuer- und Körperschaftsteuerbescheiden kommen.