Eine gemeinnützige deutsche Stiftung kann eine Stiftung bürgerlichen Rechts sein, unabhängig davon, ob sie als Kapitalgesellschaft organisiert ist. Der rechtliche Status einer Stiftung bürgerlichen Rechts bezieht sich auf ihre rechtliche Struktur und die Art und Weise, wie sie gegründet und verwaltet wird. Es bedeutet, dass die Stiftung ihren Zweck und ihre Aktivitäten im Rahmen des bürgerlichen Rechts regelt.

Eine Kapitalgesellschaft hingegen ist eine Gesellschaftsform, bei der das Kapital in Form von Anteilen oder Aktien auf die Gesellschafter aufgeteilt ist. Dieser Status bezieht sich eher auf die Art und Weise, wie das Unternehmen finanziert und organisiert ist.

Es ist möglich, dass eine gemeinnützige deutsche Stiftung als Kapitalgesellschaft organisiert ist, jedoch behält sie dennoch ihren rechtlichen Status als Stiftung bürgerlichen Rechts bei, solange sie die Anforderungen und Voraussetzungen erfüllt, die für diesen Status gelten. Die spezifischen rechtlichen Details und Anforderungen können jedoch je nach den jeweiligen Gesetzen und Bestimmungen in Deutschland variieren.