Nach Expertenmeinung müssen deutsche Grundeigentümer aufgrund der Folgen der neuen Corona-Virus-Pandemie die weitere Erhöhung ihrer Grundsteuern bedenken: „Gemeinde hat kaum Möglichkeiten, ihre Einkommenssituation zu verbessern. Grundsteuer und Gewerbesteuer sind der Unterschied.“ die Stadt und die Gewerbesteuer. Die wichtigste Einnahmequelle der Kommunen. Wenn Sie nicht wollen, dass wichtige Gewerbesteuerzahler in billigere Städte abwandern, sollten Sie zuerst die Grundsteuer erhöhen“, sagt Matthias Schneider, Partner bei der Prüfung und Beratungsunternehmen Ernst & Young. Im vergangenen Jahr haben nur 10 % der deutschen Kommunen auf Immobiliensteuern umgestellt, was deutlich niedriger ist als in den Jahren vor der Pandemie, Schneider erwartet jedoch, dass dieser Bereich in den nächsten Jahren deutlich zunehmen wird.

Das Coronavirus hat das Leben in der Stadt nicht einfacher gemacht. Die Krise führte im vergangenen Jahr dazu, dass viele Kommunen über gravierende Steuerausfälle in bestimmten Bereichen klagen mussten. Vor allem wurde ein Großteil der Gewerbesteuereinnahmen aufgeschlüsselt. Dass die Gesamtsteuereinnahmen um 4,5% gestiegen sind, liegt laut Ernst & Young-Experte Schneider daran, dass die Gemeinde hohe Mittel von Bund und Ländern erhielt. Schneider sagte, dass dies den Einkommensverlust wettgemacht habe. In einigen Städten wird dies bis 2021 weiterhin der Fall sein.

 

Was bedeutet das für Sie?

Die Finanzämter haben durch das Grundsteuerreformgesetz nun über 35 Millionen Grundstücke neu zu bewerten.
Die erste Neubewertung wird am 1. Januar 2022 gemacht. Zu diesem Zweck müssen Eigentümer auf Verlangen eine Grundsteuererklärung abgeben und müssen eine Frist von einem Monat zur Abgabe der Erklärung haben. Derzeit ist geplant, im ersten Halbjahr 2022 bis zum 30. Juni 2022 die Unterlagen anzufordern.
 
 
Aufgrund länderspezifischer Modelle variieren die Anforderungen an die Steuererklärung von Bundesland zu Bundesland. Dadurch wird es für den Steuerzahler schwieriger. Vor allem, wenn sich die Objekte über mehrere Bundesländer mit unterschiedlichen Modellen erstrecken.
Dafür ist es wichtig, schon jetzt einen Steuerberater zu beauftragen!
Damit Sie fristgerecht Ihre Steuererklärung abgeben können, müssen Sie sich um Folgendes kümmern:
Es müssen Informationen im Zusammenhang mit der Ermittlung von Grundsteuern zusammengestellt und andere Dokumente und Daten eingeholt oder ermittelt werden, wie beispielsweise Bodenrichtwerte oder die Gesamtbaufläche.
 

Der Bodenrichtwert ist gemäß § 247 Abs. 2 Bewertungsgesetz durch den jeweiligen Gutachterausschuss zu ermitteln und bekannt zu geben. Diese Informationen sind grundsätzlich kostenlos und online zugänglich, es gibt jedoch Ausnahmen. Nicht alle Bodenrichtwerte wurden bundesweit ermittelt und bekannt gegeben. In Baden-Württemberg, Hessen und im Saarland sind derzeit keine Daten über BORIS verfügbar. Daher muss der Bodenrichtwert rechtzeitig durch die jeweiligen Gutachterausschüsse ermittelt werden.