Nach Expertenmeinung müssen deutsche Grundeigentümer aufgrund der Folgen der neuen Corona-Virus-Pandemie die weitere Erhöhung ihrer Grundsteuern bedenken: „Gemeinde hat kaum Möglichkeiten, ihre Einkommenssituation zu verbessern. Grundsteuer und Gewerbesteuer sind der Unterschied.“ die Stadt und die Gewerbesteuer. Die wichtigste Einnahmequelle der Kommunen. Wenn Sie nicht wollen, dass wichtige Gewerbesteuerzahler in billigere Städte abwandern, sollten Sie zuerst die Grundsteuer erhöhen“, sagt Matthias Schneider, Partner bei der Prüfung und Beratungsunternehmen Ernst & Young. Im vergangenen Jahr haben nur 10 % der deutschen Kommunen auf Immobiliensteuern umgestellt, was deutlich niedriger ist als in den Jahren vor der Pandemie, Schneider erwartet jedoch, dass dieser Bereich in den nächsten Jahren deutlich zunehmen wird.
Das Coronavirus hat das Leben in der Stadt nicht einfacher gemacht. Die Krise führte im vergangenen Jahr dazu, dass viele Kommunen über gravierende Steuerausfälle in bestimmten Bereichen klagen mussten. Vor allem wurde ein Großteil der Gewerbesteuereinnahmen aufgeschlüsselt. Dass die Gesamtsteuereinnahmen um 4,5% gestiegen sind, liegt laut Ernst & Young-Experte Schneider daran, dass die Gemeinde hohe Mittel von Bund und Ländern erhielt. Schneider sagte, dass dies den Einkommensverlust wettgemacht habe. In einigen Städten wird dies bis 2021 weiterhin der Fall sein.
Was bedeutet das für Sie?
Der Bodenrichtwert ist gemäß § 247 Abs. 2 Bewertungsgesetz durch den jeweiligen Gutachterausschuss zu ermitteln und bekannt zu geben. Diese Informationen sind grundsätzlich kostenlos und online zugänglich, es gibt jedoch Ausnahmen. Nicht alle Bodenrichtwerte wurden bundesweit ermittelt und bekannt gegeben. In Baden-Württemberg, Hessen und im Saarland sind derzeit keine Daten über BORIS verfügbar. Daher muss der Bodenrichtwert rechtzeitig durch die jeweiligen Gutachterausschüsse ermittelt werden.