FÜR GRUNDSTÜCKSBESITZER WIRD ES IM NÄCHSTEN JAHR ERNST: ZWISCHEN DEM 1. JULI UND DEM 31. OKTOBER 2022 SOLLEN SIE BEIM FINANZAMT IHRE STEUERERKLÄRUNG FÜR DIE NEUBERECHNUNG DER GRUNDSTEUER ABGEBEN.
Waldeck-Frankenberg – Nach dem Bund hat auch der Wiesbadener Landtag ein Gesetz zur Neuregelung dieser wichtigen Kommunalsteuer auf den Weg gebracht. Damit folgen Bund und Land einer Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes: Es hatte die alte Regelung 2018 für verfassungswidrig erklärt.

BUNDESVERFASSUNGSGERICHT ERZWINGT NEUREGELUNG
Grund: Die Berechnung der Steuer beruht bisher auf Jahrzehnte alten Grundstückswerten, die mit realen Preisen nichts mehr zu tun haben. In den westlichen Bundesländern werden die Grundstücke nach ihrem Wert im Jahr 1964 veranlagt, im Osten gar nach dem Wert von 1935 – auch wenn es seitdem enorme Veränderungen gegeben hat. Gleichwertige Grundstücke werden dadurch unterschiedlich veranlagt, was dem Gleichheitsgrundsatz widerspricht. Das wollte das Bundesverfassungsgericht nicht länger dulden. Es forderte bis Ende 2019 eine Neuregelung.

HESSEN NUTZT „ÖFFNUNGSKLAUSEL“ IM NEUEN GESETZ
Nach heftigem Streit einigte sich die Große Koalition im Bund auf eine Reform. Dabei erstritten die Bayern eine „Öffnungsklausel“, die auch Hessen nutzt – das vom Bund vorgesehene Modell ist aus Sicht der Landesregierung zu kompliziert und zu aufwendig. Bei der Berechnung der Grundsteuer B auf bebaute und unbebaute Grundstücke bilde in Hessen künftig das „Flächen-Faktor-Verfahren“ die Grundlage, erläutert der hessische Finanzminister Michael Boddenberg.

DAS „FLÄCHEN-FAKTOR-VERFAHREN“:
Die Grundsteuer sei eine Gegenleistung der Grundstücksnutzer für die Infrastruktur, die eine Kommune ihnen bereitstelle, erklärt Boddenberg. Dazu zählen Wasserversorgung, Kanalisation oder Straßen. Je größer Grundstück und Haus seien, desto mehr Leute könnten die kommunale Infrastruktur in Anspruch nehmen. Deshalb sei die Grundstücks- und Gebäudeflächen der Ausgangspunkt der Berechnung.
Hinzu komme die Lage: „Einfache Lagen werden gegenüber dem reinen Flächenmodell niedriger, gute Lagen höher besteuert – beides aber mit Augenmaß.“ Bei den Steuerpflichtigen kann es zu Veränderungen kommen.

STEUERAUFKOMMEN SOLL GLEICH BLEIBEN
Die Grundsteuer zählt nach dem Anteil an der Einkommenssteuer und der Gewerbesteuer zu den wichtigsten Einnahmequellen der Städte und Gemeinden. 2019 kamen allein in Hessen rund 1,2 Milliarden Euro zusammen.Die Städte und Gemeinden sollen nach der Umsetzung der Grundsteuer-Reform zum 1. Januar 2025 unterm Strich über die gleichen Einnahmen verfügen wie bisher – aber für einzelne Steuerzahler kann es zu Veränderungen kommen: Manche zahlen mehr, andere weniger.

MIETER ZAHLEN DIE STEUER MIT
Die Grundsteuer ist in der Regel von den Eigentümern eines Grundstücks zu zahlen, sie können sie aber auf ihre Mieter umlegen. 2018 zahlten Mieter als Betriebskosten im Schnitt 21 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche.

WICHTIGE STEUER FÜR KOMMUNEN
„Die Grundsteuerreform ist für die Kommunen von existenzieller Bedeutung, da sie eine der wichtigsten Steuerquellen ist“, sagt der Battenberger Magistratschef Christian Klein, der auch Sprecher der Bürgermeister-Kreisgruppe im hessischen Städte- und Gemeindebund ist. „Die Reform ist mir bislang nur in Entwürfen bekannt, daher kann ich sie nicht abschließend beurteilen. Ich hoffe, das der Gesetzgeber zu einer praktikablen Lösung kommt und kein Bürokratiemonster entsteht.“

MEHR STELLEN FÜRS FINANZAMT KORBACH/FRANKENBERG
Von 2025 an werden statt heute 30 nur noch sieben hessische Finanzämter mit der Bewertung der Grundsteuer befasst sein: Eschwege, Korbach, Fulda, Dillenburg, Rheingau-Taunus, Dieburg, Michelstadt. Insgesamt 420 Mitarbeiter sollen sich dann in den sieben zentralen Bewertungsstellen mit der Aufgabe befassen.
Die hessischen Finanzämter seien für die anfallenden Arbeiten bei der Neuberechnung der Grundsteuer personell und organisatorisch gut aufgestellt, sagt Boddenberg. „Wir nutzen die Reform der Grundsteuer auch, um unsere Steuerverwaltung noch effizienter aufzustellen.“ Im Finanzamt Korbach/Frankenberg soll die Grundsteuerabteilung mit 50 zusätzlichen Mitarbeitern ausgestattet werden.

VERFASSUNGSGERICHT VERWIRFT DAS ALTE SYSTEM
Das Bundesverfassungsgericht hat die Ermittlung der Grundsteuer 2018 für verfassungswidrig erklärt: Die Berechnung beruht auf Jahrzehnte alten Grundstückswerten, die mit realen Preisen nichts mehr zu tun haben. Gleichwertige Grundstücke werden unterschiedlich veranlagt, was dem Gleichheitsgrundsatz widerspricht. 2019 beschloss der Bundestag eine Reform, die ab dem 1. Januar 2025 gilt und einkommensneutral ausfallen soll. Alle Einnahmen aus der Steuer fließen den Städten und Gemeinden zu – fast 15 Milliarden Euro im Jahr. (-sg-)

Quelle: https://www.wlz-online.de/landkreis/grunstueckseigentuemer-sollen-2022-eine-erklaerung-beim-finanzamt-abgeben-91142198.html