Einleitung
Viele Immobilieninvestoren stellen sich früher oder später eine entscheidende Frage:
Wie kann ich Immobilien professionell in einer Gesellschaft strukturieren, ohne den steuerlichen Vorteil des steuerfreien Verkaufs nach 10 Jahren zu verlieren?
Während Immobilien im Privatvermögen nach Ablauf der 10‑jährigen Spekulationsfrist steuerfrei verkauft werden können, gilt dies bei einer klassischen Immobilien‑GmbH nicht.
Eine häufig unterschätzte Lösung ist daher die vermögensverwaltende bzw. gewerblich entprägte GmbH & Co. KG. Diese Struktur verbindet die Vorteile einer professionellen Gesellschaft mit den steuerlichen Regeln der privaten Vermögensverwaltung.
Der entscheidende Vorteil: Die 10‑jährige Spekulationsfrist bleibt erhalten
Der größte steuerliche Vorteil der privaten Immobilienhaltung ist die sogenannte Spekulationsfrist nach § 23 EStG.
Wird eine Immobilie länger als zehn Jahre gehalten und anschließend verkauft, ist der Veräußerungsgewinn grundsätzlich steuerfrei.
Dieser Vorteil geht bei einer klassischen Immobilien‑GmbH vollständig verloren, da dort jeder Immobilienverkauf steuerpflichtig ist.
Bei einer vermögensverwaltenden GmbH & Co. KG bleibt diese steuerliche Behandlung dagegen grundsätzlich erhalten. Das bedeutet: Auch innerhalb dieser Struktur kann ein Immobilienverkauf nach Ablauf der Spekulationsfrist steuerfrei erfolgen.
Unterschied: Immobilien‑GmbH vs. vermögensverwaltende GmbH & Co. KG
Immobilien‑GmbH
Vorteile:
• Haftungsbegrenzung
• professionelle Struktur
• einfache Beteiligungen
Nachteile:
• jeder Immobilienverkauf ist steuerpflichtig
• Gesamtsteuerbelastung häufig rund 30 %
Vermögensverwaltende GmbH & Co. KG
Vorteile:
• flexible Investorenstruktur
• professionelle Immobilienverwaltung
• Vermögensnachfolge leichter möglich
• Spekulationsfrist bleibt erhalten
Wann eine GmbH & Co. KG als vermögensverwaltend gilt
Damit die steuerlichen Vorteile greifen, darf die Gesellschaft keine gewerbliche Tätigkeit ausüben.
Zulässig sind insbesondere:
• Erwerb von Immobilien
• Vermietung
• Verwaltung eigenen Vermögens
Nicht zulässig sind dagegen:
• Bauträgertätigkeit
• Projektentwicklung
• Maklertätigkeit
• Dienstleistungen für Dritte
Der wichtigste Punkt im Gesellschaftsvertrag
In der Praxis entstehen die meisten steuerlichen Probleme nicht durch die Immobilie selbst, sondern durch fehlerhafte Gesellschaftsverträge.
Damit eine GmbH & Co. KG steuerlich sauber strukturiert ist, muss insbesondere gelten:
Die Geschäftsführung darf ausschließlich bei der Komplementär‑GmbH liegen.
Erhält ein Kommanditist eine eigene Geschäftsführungsbefugnis, kann dies steuerlich problematisch sein und die vermögensverwaltende Struktur gefährden.
Unproblematisch ist dagegen die Erteilung von Prokura oder Handlungsvollmacht.
Immobilien aus dem Privatvermögen in eine GmbH & Co. KG einbringen
Viele Investoren besitzen Immobilien bereits im Privatvermögen und möchten diese später in eine Gesellschaft übertragen.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine solche Übertragung steuerneutral erfolgen.
Dabei sind insbesondere zwei Punkte relevant:
Einkommensteuer: Die Übertragung kann steuerlich als Einlage behandelt werden und stellt keinen Verkauf dar.
Grunderwerbsteuer: Wenn der Einbringende an der Gesellschaft beteiligt bleibt, kann die Übertragung häufig grunderwerbsteuerfrei nach § 5 GrEStG erfolgen. Zu beachten ist allerdings eine Sperrfrist von fünf Jahren.
Fazit
Die vermögensverwaltende bzw. gewerblich entprägte GmbH & Co. KG ist eine sehr interessante Struktur für Immobilieninvestoren.
Sie ermöglicht professionelle Immobiliengesellschaften, flexible Beteiligungsmodelle und eine einfache Vermögensnachfolge – während gleichzeitig ein zentraler steuerlicher Vorteil erhalten bleibt:
Der steuerfreie Immobilienverkauf nach Ablauf der 10‑jährigen Spekulationsfrist.
Carsten Schupp
Steuerberater