Steuerneutrale Umstrukturierung: Immobilie vom Einzelunternehmen in eine GmbH & Co. KG
Die Umstrukturierung eines Einzelunternehmens ist ein komplexes Vorhaben, das sowohl steuerliche Chancen als auch Herausforderungen birgt. Eine häufige Fragestellung dabei ist, ob eine gewerblich betriebliche Immobilie steuerneutral in eine GmbH & Co. KG eingebracht werden kann, ohne stille Reserven aufzudecken. Wir zeigen Ihnen, wie Sie von einer durchdachten Gestaltung profitieren können.
Voraussetzungen für eine Buchwertfortführung
Die steuerneutrale Übertragung einer Immobilie aus einem Einzelunternehmen in eine GmbH & Co. KG kann erfolgen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- **Unentgeltliche Übertragung nach § 6 Abs. 5 EStG**: Die Immobilie bleibt im Betriebsvermögen und wird ohne Gegenleistung zwischen Einzelunternehmen und GmbH & Co. KG übertragen.
- **Buchwertfortführung nach § 24 UmwStG**: Im Rahmen einer Betriebsaufspaltung oder Umstrukturierung kann die Übertragung steuerneutral erfolgen.
- **Fortführung des Betriebsvermögens**: Die Immobilie muss weiterhin betrieblich genutzt werden, zum Beispiel durch Vermietung an das Einzelunternehmen.
Entstehung einer Betriebsaufspaltung
Nach der Übertragung kann eine Betriebsaufspaltung entstehen, wenn die GmbH & Co. KG die Immobilie an das Einzelunternehmen vermietet. Hierbei entstehen zwei entscheidende Verflechtungen:
- **Personelle Verflechtung**: Der Unternehmer hält sowohl die Anteile der GmbH & Co. KG als auch das Einzelunternehmen.
- **Sachliche Verflechtung**: Die Immobilie wird ausschließlich für das Einzelunternehmen genutzt.
Vermeidung der Aufdeckung stiller Reserven
Stille Reserven werden bei einer steuerneutralen Übertragung nicht aufgedeckt, solange die Übertragung zum Buchwert erfolgt und die Immobilie im Betriebsvermögen verbleibt. Folgende Fallstricke sind zu vermeiden:
– Übertragung zu einem Wert oberhalb des Buchwertes.- Überführung der Immobilie ins Privatvermögen.- Tauschähnliche Vorgänge, die steuerpflichtig sind.
Fazit
Eine steuerneutrale Umstrukturierung bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Unternehmensstruktur zu optimieren, ohne steuerliche Nachteile in Kauf zu nehmen. Als Ihr kompetenter Steuerberater begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess und sorgen dafür, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Kontaktieren Sie uns, um von unserer Expertise zu profitieren.