Für Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung selbst ausfüllen, wurde die Abgabefrist für die Besteuerungszeiträume 2022, 2023 und 2024 verlängert. Dadurch haben sie mehr Zeit, um die nötigen Unterlagen zu sammeln und ihre Steuererklärung richtig vorzubereiten. Wann müssen die Steuererklärungen jetzt eingereicht werden? Für die Besteuerungszeiträume 2022 und 2023 wurde die Abgabefrist auf den 2. Oktober 2023 bzw. 2. September 2024 verschoben, während für den Besteuerungszeitraum 2024 die normalen Abgabefristen wieder gelten.

 

Für Steuerpflichtige, die sich Unterstützung bei einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein holen, sind die Abgabefristen normalerweise unterschiedlich. Diese wurden jedoch ebenfalls verlängert, sodass die jeweiligen Termine für die Abgabe der Steuererklärung nun wie folgt lauten: Für den Besteuerungszeitraum 2021, müssen Unterlagen bis zum 31. August 2023, für 2022 bis zum 31. Juli 2024 und für 2023 bis zum 2. Juni 2025 abgegeben werden. Für 2024 gilt eine Frist bis zum 30. April 2026. Ab dem Besteuerungszeitraum 2025 gelten dann wieder die ursprünglichen Abgabetermine für Steuerpflichtige, die sich beraten lassen.

 

Die Steuererklärung muss grundsätzlich bis zum letzten Tag des Monats Februar des Kalenderjahres, das auf den Besteuerungszeitraum folgt, eingereicht werden. Da der 28. Februar 2027 ein Sonntag ist, ist die Abgabefrist der 1. März.