In vielen Bundesländern droht dem Finanzamt eine Klagewelle aufgrund der neuen Berechnung der Grundsteuer. Der Verfassungsrechtler Gregor Kirchhof hält das Bundesmodell, das in 11 Bundesländern angewendet wird, für verfassungswidrig. Dieses Ergebnis ergab eine Studie, die Kirchhof im Auftrag des Steuerzahlerbunds und des Eigentümerverbands Haus und Grund durchgeführt hat. Die Verbände planen nun Musterklagen in 5 Bundesländern, nämlich Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen. Sie empfehlen den Eigentümern, gegen die von den Finanzämtern zum Teil bereits verschickten Bescheide zum Wert ihrer Immobilien Einspruch einzulegen. Der Präsident des Steuerzahlerbunds, Reiner Holznagel, sagte, dass die neue Grundsteuer so offensichtlich nicht funktioniert und am Ende zu deutlichen Mehrbelastungen führt.
Ab 2025 wird die Grundsteuer neu berechnet und der Wert von fast 36 Millionen Immobilien muss neu berechnet werden. Dabei müssen nicht alle Bundesländer gleiche Kriterien anwenden: Während die meisten das kritisierte Modell des Bundes nutzen, haben Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen und Niedersachsen eigene Berechnungsmethoden entwickelt. Kirchhof kritisierte, dass die daraufhin festgelegten Bodenrichtwerte nicht vergleichbar seien. Außerdem würden individuelle Umstände wie Denkmalschutz-Auflagen, Baumängel, Altlasten und anderes bei der Bewertung der Grundstücke nicht berücksichtigt. Der Jurist hält die Grundsteuer-Berechnung über den Bodenrichtwert generell für problematisch.
Rund 15 bis 20 Millionen Steuerbescheide wurden seit Einreichung der Unterlagen ausgestellt. Viele Eigentümer erlebten dabei eine böse Überraschung, da die Bodenrichtwerte oft deutlich höher als bisher sind. Die Höhe der Grundsteuer hängt entscheidend von den sogenannten Hebesätzen der Gemeinden ab, die erst kurzfristig festgelegt werden. Dies ist sehr irritierend für die Eigentümer, da es keine Angaben darüber gibt, was sie ab 2025 tatsächlich an Grundsteuer zu zahlen haben werden. Die Verbände appellieren an die 11 Bundesländer, sich vom Berechnungsmodell des Bundes zu lösen und eigene, aus ihrer Sicht weniger angreifbare Methoden zu entwickeln.