Wenn Sie sich in einer Scheidung befinden, gibt es einige steuerliche Aspekte zu beachten. Einer der wichtigsten Punkte ist der Zugewinnausgleich, der gesetzlich vorgeschrieben ist und bei der Scheidung durchgeführt werden muss. In der Zugewinngemeinschaft hat jeder Ehepartner das Recht auf die Hälfte des während der Ehezeit erwirtschafteten Vermögens. Wenn Sie eine Gütertrennung vereinbaren, werden die Vermögen getrennt gehalten. In diesem Fall kann es für den Fall, dass Sie oder Ihr Ehepartner ein Vermögen aufbauen, sinnvoll sein, eine modifizierte Gütertrennung zu vereinbaren [2].

Wenn Sie im Rahmen der Scheidung eine Immobilie im Rahmen der Realteilung aufteilen, handelt es sich um eine Vermögensübertragung. Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass der Zugewinnausgleichsanspruch in Geld zu leisten ist, aber oft wird in der Praxis der Zugewinnausgleich durch Übertragung von Immobilien erfüllt. Wenn die Übertragung im Rahmen einer Trennungsvereinbarung oder im Rahmen der Scheidung erfolgt, muss in der Regel keine Schenkungssteuer gezahlt werden, da dies gesetzlich ausgeschlossen ist [1][2].

Wenn Sie eine Immobilie im Rahmen der Scheidung von einem Ehepartner auf den anderen übertragen, kann es zu Grunderwerbsteuern kommen. Die Höhe der Grunderwerbsteuer hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Wert der Immobilie und dem Bundesland, in dem die Immobilie sich befindet. Es ist daher ratsam, sich von einem Fachanwalt oder Steuerberater beraten zu lassen [3][1].

Eine Übertragung im Rahmen der Ehe vor der Scheidung ist grunderwerbsteuerfrei und in Abhängigkeit der Schenkungssteuerfreibeträge eventuell teilweise schenkungssteuerpflichtig.