Was ist die Schenkungssteuer?

Die Schenkungssteuer in Deutschland funktioniert nach dem gleichen Prinzip wie die Erbschaftssteuer. Sie wurde eingeführt, um zu verhindern, dass Vermögen durch Schenkungen übertragen wird, nur um Erbschaftssteuern zu umgehen. Wenn natürliche Personen Immobilien oder hohe Geldsummen geschenkt bekommen, müssen sie daher eine Steuer auf diese Schenkung zahlen. Diese Steuer wird durch das Verwandtschaftsverhältnis und den Wert der Schenkung bestimmt und ist im Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG) geregelt.

Wie hoch ist die Schenkungssteuer?

Die Höhe der Schenkungssteuer hängt davon ab, wie eng der Beschenkte mit dem Schenker verwandt ist. Beschenkte werden in drei Steuerklassen eingeteilt, die die Höhe der Schenkungssteuer beeinflussen. Die Steuer steigt mit der Entfernung des Verwandtschaftsgrades. Darüber hinaus spielen auch der Freibetrag und der Wert der Schenkung eine Rolle.

Steuerklassen

  • Steuerklasse I: Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, leibliche Kinder, Adoptiv- und Stiefkinder, Enkelkinder
  • Steuerklasse II: Urgroßeltern, Großeltern, Geschwister, Neffen und Nichten, Stiefeltern, Schwiegereltern, geschiedene Partner
  • Steuerklasse III: Weit entfernte Verwandte und nicht Verwandte wie Freunde und Bekannte

Wertermittlung und Freibeträge

Um die genaue Höhe der Schenkungssteuer zu bestimmen, muss zunächst der Wert der Schenkung ermittelt werden. Der Freibetrag variiert je nach Steuerklasse und verwandtschaftlichem Verhältnis:

  • Ehepartner und eingetragene Lebenspartner: 500.000 €
  • Kinder, Stief- und Adoptivkinder: 400.000 €
  • Enkelkinder: 200.000 €
  • Andere Verwandte und Nichtverwandte: 20.000 €

Beispiel:

Erhält ein Kind vom Vater eine Schenkung über 500.000 €, sind 400.000 € steuerfrei. Die restlichen 100.000 € werden mit 11 % besteuert (Steuerklasse I), was einer Schenkungssteuer von 11.000 € entspricht.

Immobilien

Bei Immobilien, Häusern oder Grundstücken fällt neben der Schenkungssteuer keine Grunderwerbsteuer oder Einkommensteuer an. Wichtig ist die Ermittlung des Verkehrswerts der Immobilie. Schenken sich Ehepartner selbstgenutztes Wohneigentum, ist diese Schenkung steuerfrei.

Meldepflicht und Fristen

Schenkungen müssen innerhalb von drei Monaten schriftlich beim zuständigen Finanzamt gemeldet werden. Diese Pflicht entfällt, wenn die Schenkung gerichtlich oder vom Notar beurkundet wurde. Die Meldung sollte folgende Angaben enthalten:

  • Personendaten von Schenker und Beschenktem
  • Datum und Wert der Schenkung
  • Verwandtschaftliches Verhältnis
  • Frühere Zuwendungen des Schenkers

Schenkungssteuer umgehen

Es gibt legale Möglichkeiten, die Schenkungssteuer zu minimieren. Eine Option ist, nur Beträge zu verschenken, die den Freibetrag nicht überschreiten. Sie können die Freibeträge alle zehn Jahre erneut in Anspruch nehmen, daher ist es möglich, Schenkungen entsprechend einzuplanen. Eine weitere Methode ist die Kettenschenkung, bei der mehrere Personen Vermögenswerte in einer Reihe weitergeben und so Freibeträge optimal nutzen.

Beispiel:

Ein Elternteil kann 400.000 € an den Ehepartner schenken, der dann ebenfalls 400.000 € an das gemeinsame Kind weitergeben kann, ohne dass Schenkungssteuer anfällt.

Rechtliche Beratung

Sowohl ein spezialisierter Steuerberater als auch ein Anwalt für Erbrecht können bei Fragen zur Schenkungssteuer wertvolle Hilfe leisten. So kann über die steuerlichen Auswirkungen von Schenkungen informiert werden, geprüft werden, ob eine Meldepflicht entfällt, und Strategien zur Steuervermeidung aufgezeigt werden. Lassen Sie sich von uns beraten, um die Schenkungssteuer optimal zu gestalten.

Fazit

Die Schenkungssteuer in Deutschland ist komplex und von vielen Faktoren abhängig. Durch kluge Planung und rechtzeitige Beratung lassen sich jedoch viele steuerliche Vorteile nutzen. Informieren Sie sich frühzeitig und genau, um die beste Entscheidung für Ihre Vermögensübertragungen zu treffen. Wenn Sie Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Kontaktieren Sie uns für eine umfassende Beratung zur Schenkungssteuer.

 

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