Verwandtschaftsgrad Steuerklasse Steuerfreibetrag in Euro Steuersätze in Prozent
Ehegatten und Lebenspartner I 500.000 7-30
Kinder und Enkel, bei denen die Eltern verstorben sind
(Auch Stief- und Adoptivkinder)
I 400.000 7-30
Enkel I 200.000 7-30
Eltern und Großeltern: Erbschaft I 100.000 7-30
Eltern und Großeltern: Schenkung,
Geschwister, Nichten, Neffen, Schwiegerkinder und -eltern, Stiefeltern
II 20.000 15-43
Nicht Verwandte II 20.000 30-50

 

Der Fiskus gewährt den vollen Steuerfreibetrag nur einmal alle zehn Jahre, erlaubt aber Kettenschenkungen*, bei denen man etwa an sein Kind auch über eine Zwischenschenkung an den Ehepartner mehrfach mit entsprechenden Steuerfreibeträgen arbeiten kann.

*Zu Kettenschenkungen sind steuerliche Besonderheiten zu beachten!

Der Steuersatz wird größer, je höher der Wert der Schenkung ist.

Je nach Steuerklasse ergeben sich daraus folgende Steuersätze:

Wert der Schenkung 

Steuersatz für Steuerklasse 1 

 

Relevant für Familienstiftungen

Steuersatz für Steuerklasse 2 

Steuersatz für Steuerklasse 3 

bis 75.000 Euro 

7 % 

15 % 

30 % 

bis 300.000 Euro 

11 % 

20 % 

30 % 

bis 600.000 Euro 

15 % 

25 % 

30 % 

bis 6.000.000 Euro 

19 % 

30 % 

30 % 

bis 13.000.000 Euro 

23 % 

35 % 

50 % 

bis 26.000.000 Euro 

27 % 

40 % 

50 %