Ab 2023 können damit Neubauprojekte wieder verbessert abgeschrieben werden.
Im Jahr 2019 hatte der Steuergesetzgeber eine Sonderabschreibung für neu errichtete Mietwohnungen nach § 7b EStG eingeführt, um den Neubau von Mietwohnungen zu fördern. Innerhalb der ersten vier Jahre konnten bis zu 20 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten (max. 5 % pro Jahr) abgezogen werden, neben der regulären Abschreibung. Die Sonderabschreibung war für Neubauprojekte mit Bauantrag oder Bauanzeige ab 2022 ausgelaufen, wurde jedoch nun wieder eingeführt.
Um weiterhin Anreize für den Wohnungsneubau zu schaffen, hat der Gesetzgeber die Sonderabschreibung mit dem JStG 2022 nun auch auf Neubauprojekte erweitert, bei denen der Bauantrag nach dem 31.12.2022 und vor dem 1.1.2027 gestellt wurde. Maßgeblich ist nach wie vor das Datum des Eingangsstempels der zuständigen (Bau-) Behörde.
Damit Neubauprojekte in den Jahren 2023 bis 2026 über die Sonderabschreibung gefördert werden können, müssen die Gebäude nun zusätzlich die Kriterien eines „Effizienzhaus 40“ mit Nachhaltigkeits-Klasse erfüllen und durch das Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) nachgewiesen werden.
Die Baukostenobergrenze wurde angepasst, bei Neubauprojekten ab 2023 dürfen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten bei maximal 4.800 EUR pro Quadratmeter Wohnfläche liegen. Die abschreibungsfähigen Anschaffungs- oder Herstellungskosten dürfen die genannten Schwellenwerte nicht überschreiten, ansonsten ist die Sonderabschreibung komplett ausgeschlossen.
Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten einer neugeschaffenen Wohnung dürfen nur bis zu einer Förderhöchstgrenze in die Sonderabschreibung einfließen. Diese Bemessungsgrundlage beträgt maximal 2.500 EUR pro Quadratmeter Wohnfläche bei Wohnungen mit Bauantragstellung oder Bauanzeige nach dem 31.12.2022 und vor dem 1.1.2027.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Baukostenobergrenze nicht mit der Förderhöchstgrenze verwechselt werden darf. Die Baukostenobergrenze entscheidet über die Förderung, während die Förderhöchstgrenze lediglich die Höhe der Abschreibung deckelt.