Mit dem Wachstumschancengesetz hat der Gesetzgeber ab 01.07.2025 die
Abschreibungsmöglichkeiten für bestimmte Investitionen deutlich verbessert. Für Tiny Houses
im Betriebsvermögen ergeben sich dadurch hochinteressante Steuergestaltungen.
In diesem Beitrag schauen wir uns an:
- Wie Tiny Houses steuerlich einzuordnen sind
- Was sich ab 2025 ändert
- Wie sich drei Varianten im Vergleich auswirken:
- Altes Recht (8 Jahre linear)
- Neues Recht ohne IAB: 40 % Sonder-AfA + 30 % degressive AfA
- Neues Recht mit IAB + 40 % Sonder-AfA + 30 % degressive AfA
1. Einordnung: Tiny Houses sind bewegliche Wirtschaftsgüter
Steuerlich sind mobile Tiny Houses (mit Fahrwerk, ohne feste Bodenverbindung) kein Gebäude,
sondern:
bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
→ typisierte Nutzungsdauer 8 Jahre
→ lineare AfA bisher: 12,5 % p.a.
Das ist der Startpunkt unseres Vergleichs.
2. Was sich ab 01.07.2025 ändert
Für bewegliche Wirtschaftsgüter wie Tiny Houses gilt ab einem bestimmten
Investitionszeitraum:
- Sonderabschreibung bis 40 % nach § 7g EStG
- degressive AfA bis 30 % nach § 7 EStG
- Beides nebeneinander im Jahr der Anschaffung möglich
- IAB reduziert die Bemessungsgrundlage nicht mehr, sondern führt „nur“ zu einer
Hinzurechnung im Investitionsjahr
Daraus entsteht der Steuerbooster-Effekt.
3. Ausgangsbeispiel
Wir rechnen mit einem einfachen, wiederverwendbaren Schema:
- Anschaffung Tiny House im Betriebsvermögen: 100.000 € netto
- Bisherige ND: 8 Jahre
- Neuer Booster ab 2025:
- Sonder-AfA: 40 % von 100.000 € = 40.000 €
- degressive AfA: 30 % von 100.000 € = 30.000 €
- → im Anschaungsjahr zusammen 70.000 € AfA
Zusätzlich schauen wir auf einen Investitionsabzugsbetrag (IAB) von 50.000 € im Vorjahr.
4. Variante 1 – Altes Recht: 8 Jahre lineare AfA
Ohne Steuerbooster, ohne Sonder-AfA, ohne degressiv:
- Anschaffung: 100.000 €
- ND: 8 Jahre
- AfA: 12,5 % p.a. = 12.500 € pro Jahr
| Jahr | AfA | kumulierte AfA |
|---|---|---|
| 1 | 12.500 € | 12.500 € |
| 2 | 12.500 € | 25.000 € |
| 3 | 12.500 € | 37.500 € |
Nach 3 Jahren sind erst 37,5 % abgeschrieben.
5. Variante 2 – Neues Recht ohne IAB: 40 % Sonder-AfA + 30 % degressive AfA
Jetzt kommt der Steuerbooster ins Spiel – aber ohne IAB:
Jahr 1 (Anschaffungsjahr, z. B. 2026)
- Sonder-AfA: 40 % × 100.000 € = 40.000 €
- degressive AfA: 30 % × 100.000 € = 30.000 €
- Summe Jahr 1: 70.000 €
→ Restbuchwert Ende Jahr 1: 100.000 – 70.000 = 30.000 €
Jahr 2 (Fortführung degressiv)
- degressive AfA: 30 % × 30.000 € = 9.000 €
- Restbuchwert: 21.000 €
Jahr 3
- degressive AfA: 30 % × 21.000 € = 6.300 €
- Restbuchwert: 14.700 €
Überblick Variante 2 (ohne IAB)
| Jahr | AfA-Komponenten | Summe AfA | kumulierte AfA |
|---|---|---|---|
| 1 | 40.000 (Sonder) + 30.000 (degr.) | 70.000 € | 70.000 € |
| 2 | 9.000 (degr.) | 9.000 € | 79.000 € |
| 3 | 6.300 (degr.) | 6.300 € | 85.300 € |
Nach 3 Jahren bereits ca. 85 % abgeschrieben, statt 37,5 % nach altem Recht.
6. Variante 3 – Neues Recht mit IAB + 40 % Sonder-AfA + 30 % degressiv
Jetzt dieselbe Investition, aber mit IAB im Vorjahr.
Annahmen:
- 2025: Bildung eines IAB 50.000 €
- 2026: Anschaung 100.000 €
- 2026: Hinzurechnung +50.000 € (IAB)
- 2026: Sonder-AfA 40.000 €, degressive AfA 30.000 € (wie oben)
Jahr 0 (Vorjahr, z. B. 2025)
- IAB: –50.000 € steuerlich abziehbar
Jahr 1 (Anschaffungsjahr 2026)
- Hinzurechnung IAB: +50.000 €
- Sonder-AfA: –40.000 €
- degressive AfA: –30.000 €
→ Netto 2026: +50.000 – 40.000 – 30.000 = –20.000 €
Restbuchwert ist – wie in Variante 2 – 30.000 €.
Jahr 2 (2027)
- deg. AfA: 30 % von 30.000 € = –9.000 €
Jahr 3 (2028)
- deg. AfA: 30 % von 21.000 € = –6.300 € Überblick Variante 3 (mit IAB)
Überblick Variante 3 (mit IAB)
| Jahr | Steuerlicher Effekt | Summe | kumuliert (ab IAB-Jahr) |
|---|---|---|---|
| 2025 | IAB | –50.000 € | –50.000 € |
| 2026 | +50.000 (Hinz.) – 40.000 (Sonder) – 30.000 (deg.) | –20.000 € | –70.000 € |
| 2027 | –9.000 (deg.) | –9.000 € | –79.000 € |
| 2028 | –6.300 (deg.) | –6.300 € | –85.300 € |
7. Vergleich der drei Varianten
a) Altes Recht
- 8 Jahre linear zu 12,5 %
- Nach 3 Jahren = 37.500 € AfA
b) Neues Recht ohne IAB (40 % + 30 %)
- Jahr 1: 70.000 € AfA
- Nach 3 Jahren: 85.300 € AfA
c) Neues Recht mit IAB + 40 % + 30 %
- Vorjahr IAB: –50.000 €
- Anschaffungsjahr: zusätzlicher Aufwand –20.000 € (Netto)
- Folgejahre: wie ohne IAB
- Nach 4 Jahren (inkl. IAB-Jahr): ebenfalls 85.300 € gesamt
Wichtiger Punkt für die Beratung:
- Mit IAB verschiebst du Aufwand zusätzlich ins Vorjahr,
aber die Gesamtsumme der Abschreibungen ändert sich nicht. - Es bleibt bei ca. 85 % AfA nach 3 Jahren Nutzung, egal ob mit oder ohne IAB – nur die Zeitverteilung ist anders.
8. Was sagst du als Berater dem Mandanten?
- Das alte System (8 Jahre linear) ist im Vergleich praktisch tot – der neue Booster schlägt alles.
- Die Kombination aus 40 % Sonder-AfA + 30 % degressiv ist bereits ohne IAB extrem stark.
- Der IAB ist ab 2025 vor allem ein Timing-Instrument, kein Mehrvorteil in der Summe – aber:
- sinnvoll, wenn 2025 sehr hohe Gewinne vorliegen
- sinnvoll zur Glättung von Progressionsspitzen
- sinnvoll im Zusammenspiel mit anderen Steuergestaltungen (z. B. Stiftungen, Holding-Strukturen)
9. Fazit für Tiny-House-Investoren
Für gewerbliche Tiny-House-Investoren gilt ab 2025:
- Tiny Houses sind bewegliche WG mit 8 Jahren ND.
- 40 % Sonder-AfA + 30 % degressive AfA ermöglichen im Jahr der Anschaffung 70 % Sofortabschreibung.
- Nach 3 Jahren sind realistisch über 80 % der Anschaffungskosten abgeschrieben.
- Der IAB verschiebt Aufwand „nur“ vor – er erhöht nicht den Gesamtaufwand, aber verbessert die Liquidität im Vorjahr.