Die Beschäftigung einer Nanny auf Minijob-Basis ist nicht nur eine persönliche Entlastung, sondern wirft auch steuerliche Fragen auf. Hier sind die Antworten auf zwei häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit der Kinderbetreuung und zusätzlichen Leistungen für die Nanny.

Frage 1: Inflationsausgleich für die Nanny – Absetzbarkeit und Obergrenze

Ja, Sie können Ihrer Nanny einen Inflationsausgleich zahlen. Dieser sollte zusätzlich zum regulären Arbeitslohn erfolgen, darf jedoch insgesamt 3.000 Euro nicht überschreiten. Wichtig zu beachten ist, dass diese Zahlung weder steuer- noch sozialabgabenpflichtig ist. Für Sie als Arbeitgeber stellt dies eine private Ausgabe dar. Die gute Nachricht ist, dass Sie diesen Inflationsausgleich innerhalb der geltenden Obergrenzen steuerlich als Kinderbetreuungskosten geltend machen können.

Frage 2: Deutschland Ticket für die Nanny – Absetzbarkeit und Grenzen

Die Bereitstellung eines Deutschlandtickets für die Nanny ist grundsätzlich eine steuer- und sozialabgabenpflichtige Einnahme, die zum Arbeitslohn addiert wird. Hierbei besteht das Risiko, dass die 520€-Grenze überschritten wird. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass dies nur dann gilt, wenn der Erhalt des Tickets im überwiegenden Interesse der Nanny liegt.
Sollte die Nanny das Ticket privat nicht benötigen und dies glaubhaft nachweisen können, wird es als Arbeitsmittel im Interesse des Arbeitgebers betrachtet und stellt keine Einnahme für die Nanny dar. Eine mögliche Argumentationsgrundlage hierfür ist, dass Kinder unter 6 Jahren kostenlos mit einem Deutschlandticket-Inhaber reisen dürfen, was das Ticket als Arbeitsmittel klassifizieren könnte.
Es ist entscheidend zu beachten, dass die Absetzbarkeit der Kosten sowohl als Kinderbetreuungskosten als auch als haushaltsnahe Dienstleistung in Betracht gezogen werden kann. Die individuelle Prüfung, ob diese Abzugsbeträge bereits durch andere Kosten „voll“ beansprucht sind, ist von großer Bedeutung.
Bei weiteren Fragen oder Unsicherheiten stehen wir Ihnen als erfahrene Steuerberater gerne zur Verfügung. Wir unterstützen Sie dabei, die besten steuerlichen Entscheidungen im Zusammenhang mit der Beschäftigung einer Nanny zu treffen.