Rechtsfolgen der Hinzurechnungsbesteuerung
Die Hinzurechnungsbesteuerung gemäß § 7 Abs. 1 AStG in Verbindung mit § 10 AStG führt dazu, dass die entsprechenden Einkünfte bei dem Steuerpflichtigen als Hinzurechnungsbetrag angesetzt werden. Laut § 10 Abs. 3 Satz 1 AStG gelten hierbei die deutschen steuerlichen Grundsätze, wodurch der Hinzurechnungsbetrag automatisch zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb zählt. Gewerbesteuerliche Behandlung des Hinzurechnungsbetrags [...]