Steuerliche Entlastung für Unternehmen

Für Unternehmen wie für Privatleute ist die steuerliche Planung von großer Bedeutung, insbesondere wenn es um die Berücksichtigung von Verlusten geht. Seit dem Veranlagungszeitraum 2022 gibt es in Deutschland eine erfreuliche Neuerung: Verluste können nicht mehr nur im direkten Vorjahr geltend gemacht werden, sondern auch auf das zweite Vorjahr zurückgetragen werden. Dies ermöglicht es, Verluste aus dem aktuellen Jahr auf Gewinne der beiden Vorjahre anzurechnen und so eine steuerliche Entlastung zu erzielen.

Verlustrücktrag ab VZ 2022:

Die Regelung des Verlustrücktrags auf das zweite Vorjahr gilt erstmals ab dem Veranlagungszeitraum 2022. Das bedeutet, dass Steuerpflichtige, die in diesem oder einem folgenden Jahr Verluste verzeichnen, die Möglichkeit haben, diese Verluste auf das Vorjahr, und falls noch nicht ausgeschöpft, auf das vorvorherige Jahr zurückzutragen.

Steuervorteile nutzen:

Der Verlustrücktrag bietet Steuerpflichtigen die Chance, steuerliche Vorteile zu nutzen, indem sie Verluste mit bereits versteuerten Gewinnen der Vorjahre verrechnen. Diese Maßnahme kann zu einer erheblichen Steuerrückerstattung führen.
Dies gilt auch, wenn der Verlust durch Nutzung eines Investitionsabzugsbetrages entsteht.

Beispielhafte Anwendung:

Angenommen, ein Steuerpflichtiger verzeichnet für das Jahr 2022 einen Verlust von 100.000 Euro, 2021 und 2020 hatte er jeweils einen Gewinn von 50.000 Euro.
Durch den Verlustrücktrag können 50.000 Euro auf das Jahr 2021 zurückgetragen werden. Da der Verlust von 100.000 Euro dann erst zu 50.000 Euro ausgeschöpft ist, können weitere 50.000 Euro auf das Jahr 2020 zurückgetragen werden.
Dies führt zu einer Reduzierung der bereits versteuerten Gewinne in diesen Jahren und damit zu einer potenziellen Steuerrückerstattung.

Fazit:

Der Verlustrücktrag ab dem Veranlagungszeitraum 2022 bietet Steuerpflichtigen eine wertvolle Möglichkeit, ihre steuerliche Belastung zu mindern und Liquidität zu schaffen. Durch die Rücktragung von Verlusten auf bereits versteuerte Gewinne der Vorjahre können

Unternehmen wie Privatpersonen von einer direkten Steuerentlastung profitieren. Es ist ratsam, diese Möglichkeit in die steuerliche Planung einzubeziehen, um die finanzielle Stabilität des Unternehmens zu stärken und gleichzeitig die Steuerlast zu optimieren.