Am 12. März 2024 wurde bekannt gegeben, dass der Bundesrat voraussichtlich dem Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses zum Wachstumschancengesetz am 22. März 2024 zustimmen wird. Dieses Gesetz, offiziell bekannt als „Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness“, hat das Ziel, die deutsche Wirtschaft zu stärken.

Fokus auf die Sonderabschreibung nach § 7 g EStG:

Eine bedeutende Änderung betrifft die Sonderabschreibung (nach Investitionsabzugsbetrag IAB):
Zukünftig können bis zu 40 % (in 2023 waren noch 50% vorgesehen) der Investitionskosten vom Restwert nach IAB abgeschrieben werden.

Zum Vergleich derzeit sind es noch 20 %. Dies gilt für Unternehmen mit einer Gewinngrenze von 200.000 EUR im Jahr vor der Investition.