Die Wegzugsbesteuerung ist ein Thema, das insbesondere für vermögende Privatpersonen, Unternehmer und Kapitalanleger relevant ist. Mit dem Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) treten wichtige Änderungen in Kraft, die auch Investmentfonds und ETFs betreffen. Für alle, die über eine Wohnsitzverlagerung ins Ausland nachdenken, ist es entscheidend, die neuen Regelungen zu kennen, um böse Überraschungen zu vermeiden.

Was hat sich geändert?

Bisher galt die Wegzugsbesteuerung nur für Anteile an Kapitalgesellschaften, wenn die Beteiligung mindestens 1 % betrug. Ab dem 1. Januar 2025 erweitert sich der Anwendungsbereich erheblich:

– Investmentfonds und ETFs: Auch Anteile an Investmentfonds, einschließlich ETFs, werden künftig von der Wegzugsbesteuerung erfasst. Das bedeutet, diese Vermögenswerte gelten bei einem Wegzug aus Deutschland als verkauft und der fiktive Veräußerungsgewinn wird besteuert.
– Betroffen sind:
– Investmentfondsanteile, wenn der Anleger mindestens 1 % der Anteile hält oder der Anschaffungswert der Anteile 500.000 Euro übersteigt.
– Spezial-Investmentfonds, unabhängig von der Beteiligungshöhe oder den Anschaffungskosten.

Diese Regelung betrifft sowohl private als auch unternehmerische Anleger. Sie wurde geschaffen, um Besteuerungslücken zu schließen und sicherzustellen, dass Wertzuwächse deutscher Steuerpflichtiger auch in Deutschland versteuert werden, bevor die Steuerpflicht endet.

Ab wann gelten die neuen Regeln?

Die Änderungen treten für Wegzüge ab dem 1. Januar 2025 in Kraft. Für Wegzüge, die noch vor diesem Datum stattfinden, gelten die bisherigen Regelungen.

Was bedeutet das für vermögende Anleger?

1. Erhöhte Steuerlast bei Wegzug: Wer einen Wohnsitzwechsel ins Ausland plant, muss sich darauf einstellen, dass künftig auch Fondsanteile der Wegzugsbesteuerung unterliegen können. Dies kann eine erhebliche Steuerbelastung bedeuten.

2. Notwendigkeit einer genauen Planung: Vermögende Privatpersonen sollten die geplanten Regelungen bei ihrer Finanz- und Steuerstrategie berücksichtigen. Eine rechtzeitige Steueroptimierung kann helfen, den Übergang steuerlich abzumildern.

3. Chancen durch Steuerberatung nutzen: Die Wegzugsbesteuerung lässt in bestimmten Fällen Spielräume zu, beispielsweise durch Steuerstundungen oder die Nutzung von Doppelbesteuerungsabkommen.

Handlungsbedarf für Betroffene

Wenn Sie einen Wegzug ins Ausland planen oder über umfangreiche Fondsbeteiligungen verfügen, sollten Sie jetzt handeln:

– Lassen Sie Ihre Vermögenswerte prüfen: Welche Anteile fallen unter die neuen Regelungen?
– Planen Sie frühzeitig: Sind Alternativen wie die Nutzung von Holdingstrukturen oder Familienstiftungen sinnvoll?
– Berücksichtigen Sie Fristen: Bis Ende 2024 gelten noch die bisherigen Regelungen, die gegebenenfalls weniger belastend sind.

Unser Fazit

Die Erweiterung der Wegzugsbesteuerung auf Fondsanteile stellt einen bedeutenden Einschnitt dar, der viele vermögende Privatpersonen betrifft. Wir empfehlen Ihnen, frühzeitig eine umfassende steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um Ihre individuellen Möglichkeiten auszuloten.

Möchten Sie mehr erfahren? Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung – wir helfen Ihnen, die besten Lösungen für Ihre Steuerstrategie zu finden.

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