Wie bekomme ich mein Geld aus meiner Holding???
Strategie: Aufbau von Privatvermögen durch Immobilienkauf
Anstatt Gewinne direkt aus der Holding auszuschütten und mit Kapitalertragsteuer (inkl. Solidaritätszuschlag) zu belasten, bietet es sich an, diese Gelder für den Erwerb von Immobilien zu nutzen. Die Holding kann hierfür ein Darlehen gewähren, welches aus ihren niedrig besteuerten Gewinnen gespeist wird. Das Ziel: Die Immobilie wird privat gehalten und nach Ablauf der zehnjährigen Spekulationsfrist steuerfrei an die Holding zurückverkauft.
Die Vorteile dieser Strategie:
- Vermeidung der Ausschüttungsbelastung: Gewinne verbleiben zunächst in der Holding und werden nicht direkt mit der Kapitalertragsteuer belastet.
- Steuerfreier Immobilienverkauf: Nach zehn Jahren ist ein privater Immobilienverkauf steuerfrei, sofern es sich nicht um gewerbliche Einkünfte handelt.
- Niedrige Besteuerung der Mieteinkünfte in der Holding: Nach dem Verkauf sinkt die Besteuerung der Erträge aus der Immobilie auf die Körperschaftsteuer von 15 %.
Ein Beispiel aus der Praxis
Ausgangslage:
Ein Unternehmer hat in seiner Holding in zehn Jahren durch jährliches Ausschütten des nach Gehalt verbliebenen Gewinns von 100.000 EUR insgesamt 1.000.000 Euro Gewinn angesammelt.
Die Frage lautet: Wie kann er dieses Vermögen nutzen?
Option A: Direkte Ausschüttung
- Bei einer Ausschüttung unterliegt der Gewinn der Kapitalertragsteuer von 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag (insgesamt 26,375 %).
- Effektiv bleiben nach Steuern nur 736.250 Euro für den Unternehmer.
Hier Handelt es sich um den Standardfall, er wird zwar so behandelt wie die Ausschüttung einer operativen GmbH an den Gesellschafter unmittelbar, aber über die Laufzeit von 10 Jahren hat die Holding Zeit um aus der in die Zukunft verlagerten Steuer mehr Rendite zu erwirtschaften.
Zum Vergleich: Die Gesamtbelastung einer operativen GmbH 15% Kst rd. 15% GewSt und dann nochmal 26,375% KapErstrSt bei Standard Ausschüttung ohne Teileinkünfteverfahren beträgt rd. 56% und ist damit schlechter als die Besteuerung eines Einzelunternehmers!
Option B: Kauf einer Immobilie
- Immobilienerwerb: Der Unternehmer nimmt ein Darlehen von der Holding auf, um privat ein bebautes Grundstück zu erwerben.
- Sanierungskosten steuerlich absetzen: Während der privaten Haltedauer kann der Unternehmer die Sanierungskosten der Immobilie steuerlich geltend machen. Dies führt bei einem Spitzensteuersatz von 42 % plus Solidaritätszuschlag zu einer erheblichen Steuerersparnis.
- Verkauf nach 10 Jahren: Nach Ablauf der Spekulationsfrist wird die Immobilie steuerfrei an die Holding verkauft.
- Ertragsbesteuerung in der Holding: Die Holding erzielt fortan Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, die lediglich der Körperschaftsteuer von 15 % unterliegen.
Zusätzlicher Vorteil: Vermeidung von Grunderwerbsteuer
Wenn der Verkauf geschickt strukturiert wird – etwa durch die Übertragung des Grundstücks im Rahmen eines Umwandlungsprozesses oder mit einem RETT Blocker – kann in einigen Fällen auch die Grunderwerbsteuer vermieden werden.
Fazit: Effiziente Vermögensbildung mit der Holding
Durch diese Strategie bauen Sie privat steuerlich gefördertes Vermögen auf und profitieren nach zehn Jahren von einer steuerfreien Veräußerung. Gleichzeitig sichern Sie sich eine niedrige Ertragsbesteuerung in der Holding und vermeiden die sofortige Ausschüttungsbelastung.
Die Kombination aus steuerlicher Planung, Immobilieninvestitionen und der Nutzung der Holdingstruktur macht diesen Ansatz zu einer idealen Strategie für vermögende Mandanten. Kontaktieren Sie mich, wenn Sie wissen möchten, wie wir diese Idee auf Ihre individuelle Situation anpassen können.