…und sich bis zu rund 70 % Ihres Investments über Steuererstattungen zurückholen

Stellen Sie sich vor:

Sie investieren rund 214.000 € in ein oder mehrere Tiny Houses – und das Finanzamt

übernimmt davon über die Steuererklärung fast 140.000 €.

Genauer: Mit einer klugen Kombination aus Abfindung (z. B. 450.000 €), laufendem

Einkommen (z. B. 150.000 € Gehalt) und der neuen Turbo-AfA für bewegliche

Wirtschaftsgüter (z. B. Tiny Houses im Betriebsvermögen mit rund 70 % AfA im ersten Jahr)

lässt sich die Steuer im Abfindungsjahr so stark drücken, dass bis zu rund 140.000 €

Steuerersparnis auf ein Investment von ca. 214.000 € möglich sind – also etwa zwei Drittel

des Kaufpreises.

Damit liegt die Steuerersparnis deutlich über 30 % des Investitionsvolumens – in optimalen

Konstellationen sogar im Bereich von 50 % bis knapp 70 %.

Das Grundprinzip ist verblüffend einfach:

Ihre Abfindung würde ohne Gestaltung mit rund 230.000 € Einkommensteuer belastet

(vereinfacht, bei verheirateten Arbeitnehmern mit gemeinsamem zvE von 150.000 € und

450.000 € Abfindung).

Investieren Sie im gleichen Jahr in Tiny Houses und nutzen die Turbo-AfA (z. B. 150.000 €

AfA auf ein Investment von ca. 214.000 €), sinkt die Steuerbelastung im Abfindungsjahr auf

rund 88.000 €.

Die Differenz von etwa 142.000 € ist Ihre Steuerersparnis – und damit der Beitrag, den

das Finanzamt faktisch an Ihrem Tiny-House-Park leistet.

Die Botschaft auf einer halben Seite:

Abfindung + Tiny-House-Invest + Turbo-AfA ⇒ Steuerersparnis von grob 140.000 € ⇒ auf

ein Investment von ca. 214.000 € ⇒ Steuerbonus rund 65 % des Kaufpreises

(klar oberhalb der „magischen“ 30-%-Marke).

Natürlich hängt die exakte Höhe immer von Ihrer persönlichen Situation ab – aber das

Prinzip bleibt: Wer hohe außerordentliche Einkünfte (Abfindung) mit einem hoch

abgeschriebenen Invest in bewegliche Wirtschaftsgüter kombiniert, kann das Finanzamt zu

einem sehr großzügigen „Miteigentümer“ machen.

Einfache Beispiele – mit und ohne Abfindung, mit und ohne Turbo-AfA

(alle Zahlen stark vereinfacht und kaufmännisch auf volle 1.000 € gerundet; ohne

Kirchensteuer)

Beispiel 1 – Nur Gehalt, keine Abfindung, kein Tiny House

Verheiratet, Zusammenveranlagung

Jahresgehalt (zvE vereinfacht): 150.000 €

Steuer 2026 (Einkommensteuer, Splitting): ≈ 41.000 €

Ohne Investition zahlen Sie also rund 41.000 € Einkommensteuer.

Beispiel 2 – Gehalt + Tiny House, ohne Abfindung, mit Turbo-AfA

Gehalt wie oben: 150.000 €

Kauf eines Tiny Houses (oder mehrerer) als bewegliches Wirtschaftsgut im

Betriebsvermögen

Kaufpreis gesamt: 200.000 €

Turbo-AfA im ersten Jahr: ≈ 70 % ⇒ AfA im Jahr 1: ≈ 140.000 €

Neues zvE: 150.000 € – 140.000 € ≈ 10.000 €

Steuer auf 10.000 €: ≈ 0–1.000 € (vereinfacht: ≈ 0 €)

Steuerersparnis in Jahr 1 gegenüber Beispiel 1:

vorher: 41.000 €

nachher: ≈ 0 €

Ersparnis: ≈ 41.000 €

Bezogen auf Ihr Invest von 200.000 € sind das im ersten Jahr knapp rund 20 %. Rechnet

man die normale AfA der Folgejahre hinzu, können Sie über mehrere Jahre betrachtet

30 % Ihres Kaufpreises über Steuerentlastungen wieder hereinholen – selbst ohne Abfindung.

Beispiel 3 – Gehalt + Abfindung, ohne Tiny House, ohne AfA

Gehalt (zvE): 150.000 €

Abfindung: 450.000 € (begünstigt, Fünftelregelung)

zvE gesamt: 600.000 €

Einkommensteuer 2026 mit Fünftelregelung: ≈ 230.000 €

Ohne Investition kostet Sie die Abfindung in diesem Beispiel also rund 230.000 €

Einkommensteuer.

Beispiel 4 – Gehalt + Abfindung + Tiny-House-Invest mit Turbo-AfA

Gehalt: 150.000 €

Abfindung: 450.000 €

Tiny-House-Invest gesamt: ≈ 214.000 € (z. B. zwei bis drei Häuser à 80.000–100.000 €)

Turbo-AfA im Abfindungsjahr: ≈ 150.000 € (70 % von 214.000 €)

zvE ohne Abfindung nach AfA: 150.000 € – 150.000 € ≈ 0 €

Steuerberechnung (stark vereinfacht, Splitting, Fünftelregelung):

Steuer ohne Invest (Beispiel 3): ≈ 230.000 €

Steuer mit Invest + Turbo-AfA: ≈ 88.000 €

Steuerersparnis:

230.000 € – 88.000 € = ≈ 142.000 €

Bezogen auf das Invest von rund 214.000 € bedeutet das: ≈ 142.000 € Steuerbonus, ≈

214.000 € Invest ⇒ das Finanzamt trägt rund 65 % Ihres Tiny-House-Projekts im

Abfindungsjahr mit.

Fazit

Wer eine größere Abfindung erhält und gleichzeitig in hoch abschreibbare Tiny Houses

investiert, kann – je nach Konstellation – zwischen rund 30 % und deutlich über 60 % des

Kaufpreises über Steuerersparnisse refinanzieren. Natürlich ersetzt dieser Beitrag keine

individuelle Beratung – aber er zeigt sehr klar: Turbo-AfA + Abfindung + Tiny House ist

einer der spannendsten Steuerhebel, die Sie aktuell nutzen können.