Investitionen in sanierungsbedürftige Denkmal-Immobilien bieten nicht nur die Möglichkeit, historisches Erbe zu bewahren, sondern auch erhebliche steuerliche Vorteile zu nutzen. In diesem Beitrag beleuchten wir die steuerlichen Aspekte von Denkmal-Sanierungen in Deutschland, insbesondere die abschreibungsbedingten Steuervorteile über einen Zeitraum von 12 Jahren.

Steuerliche Abschreibung bei Vermietung:

Gemäß den deutschen Steuergesetzen können die Sanierungskosten von Denkmal-Immobilien bei Vermietung über einen Zeitraum von 12 Jahren einkommensteuermindernd abgeschrieben werden. In den ersten 8 Jahren beträgt die jährliche Abschreibung 9 % der Sanierungskosten, während sie in den folgenden 4 Jahren auf 7 % abfällt.

Flexibler Abschreibungszeitraum:

Ein besonderes Merkmal ist die Möglichkeit, den Abschreibungszeitraum mit dem Abschluss des jeweiligen Sanierungsgewerkes zu starten. Diese Flexibilität ermöglicht es, die steuerlichen Vorteile optimal auf die Bauphasen abzustimmen und sie somit effektiv zu nutzen.

Vorsicht bei vergessener Abschreibung:

Es ist entscheidend, den Abschreibungszeitpunkt nicht zu übersehen. Eine versäumte Abschreibung kann nicht nachgeholt werden, und es besteht das Risiko, steuerliche Vorteile zu verpassen. In diesem Fall erhöhen sich lediglich die Anschaffungskosten des Gebäudes, die über einen deutlich längeren Zeitraum abzuschreiben sind. Die besondere Abschreibung für die Sanierung kann nicht nachträglich geltend gemacht werden kann.

Fallbeispiel:

Angenommen, die Sanierungskosten belaufen sich auf 300.000 Euro. In den ersten 8 Jahren können jährlich 27.000 Euro (9 %) und in den folgenden 4 Jahren 21.000 Euro (7 %) einkommensteuermindernd abgeschrieben werden. Darüber hinaus können Finanzierungszinsen der Sanierung vollständig abgezogen werden.

Fazit:

Die steuerlichen Vorteile von Denkmal-Immobilien sind beachtlich, insbesondere durch die einkommensteuermindernde Abschreibung der Sanierungskosten über einen Zeitraum von 12 Jahren. Die Flexibilität, den Abschreibungszeitpunkt mit dem Abschluss des Sanierungsgewerkes zu beginnen, ermöglicht eine maßgeschneiderte Nutzung dieser Steuervorteile. Allerdings ist äußerste Sorgfalt geboten, um vergessene Abschreibungen zu vermeiden, da diese nicht nachgeholt werden können. Dennoch bieten sanierungsbedürftige Denkmal-Immobilien eine attraktive Möglichkeit, nicht nur historisches Erbe zu erhalten, sondern auch erhebliche steuerliche Entlastungen zu realisieren.

Gerne beraten wir Sie individuell zu den steuerlichen Chancen und Risiken für die Abschreibung Ihrer Denkmalimmobilie.

 

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