Unternehmer stehen vor vielfältigen Herausforderungen, insbesondere wenn es um die steueroptimierte Veräußerung von Einzelunternehmen oder Personengesellschaften geht. Familienstiftungen bieten dabei eine effektive Möglichkeit, die steuerlichen Belastungen zu minimieren und zugleich langfristige Strukturen für die Vermögenssicherung zu schaffen.

Vorteile einer Familienstiftung

Familienstiftungen sind nicht nur ein Instrument der Vermögenssicherung, sondern bieten auch steuerliche Vorteile. Durch kluge Strukturierung können Unternehmer die Besteuerung bei Veräußerungsgewinnen reduzieren und gleichzeitig die Kontinuität des Unternehmens sichern. Im Folgenden werden verschiedene Wege aufgezeigt, wie Unternehmer ihr Unternehmen mithilfe einer Familienstiftung steuergünstig veräußern können.

  1. Veräußerung des Unternehmens an die Stiftung

    1. Ein Einzelunternehmer oder eine Personengesellschaft entscheidet sich für den Verkauf des Unternehmens an eine Familienstiftung zum Marktwert von 400.000 Euro. Dieser Verkauf führt zu einem Aufgabegewinn, der gemäß § 16 EStG mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert wird. Abhängig vom Marktwert des Unternehmens kann dieser Steuersatz über 47 % betragen.
    2. Nach dieser Besteuerung sind jedoch die stillen Reserven vollständig aufgehoben, und es bestehen keine Sperrfristen mehr.
    3. Die Familienstiftung verkauft daraufhin die Gesellschaft, wobei auf die Differenz zwischen dem Buchwert und dem erzielten Kaufpreis Gewinn entsteht. Dieser Gewinn unterliegt der Körperschaftsteuer (KSt). Es ist zu beachten, dass die Stiftung zusätzlich gewerbesteuerpflichtig werden könnte, wenn der erworbene Betrieb als Zweckbetrieb gilt (§ 2 Abs. 3 GewStG).
    4. Eine alternative Vorgehensweise besteht darin, das Einzelunternehmen in eine GmbH umzuwandeln, diese in eine Holding einzubringen und anschließend der Stiftung zu schenken. Hierbei sind die steuerlichen Konsequenzen zu berücksichtigen, insbesondere im Hinblick auf Einbringungsgewinne, Anteilstausch und mögliche Sperrfristen gemäß § 22 UmwStG.
    5. Wenn die Stiftung die Holding mit dem operativen Betrieb verkauft, entsteht ein steuerfreier Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen gemäß § 8b Abs. 2 KStG. Die steuerliche Belastung beträgt in diesem Szenario lediglich etwa 0,8 % Verkaufserlöses. Mit einer entsprechenden Argumentation wäre sogar ein vollständig steuerfreier Verkauf möglich.
  2. Schenkung des Unternehmens an die Stiftung

    1. Alternativ kann der Einzelunternehmer das Unternehmen im Wert von 400.000 Euro an die Familienstiftung verschenken. In diesem Fall unterliegt der gemeine Wert der Schenkungssteuer, wobei Freibeträge und Steuerklassen je nach Verwandtschaftsgrad der Begünstigten variieren.
    2. Die Schenkung kann entweder bei der Gründung der Stiftung in den Stiftungsstock einfließen oder zu einem späteren Zeitpunkt als Zustiftung erfolgen.
      1. Bei der Gründung einer Familienstiftung und der Einbringung eines Unternehmens im Wert von 400.000 Euro in den Stiftungsstock ist zum Zeitpunkt der Errichtung der Freibetrag maßgeblich, den der entfernteste begünstigte Verwandte bei einer Schenkung hätte. Falls ausschließlich Kinder als Destinäre benannt sind, beträgt der Freibetrag 400.000 Euro. Sollten auch Enkel vor dem Tod der Kinder begünstigt werden und ihre Zuwendungen auf 200.000 Euro begrenzt sein, wird der darüber hinausgehende Betrag nach Steuerklasse I besteuert. Falls zusätzlich Geschwister oder Eltern des Stifters als Destinäre berücksichtigt werden sollen, reduziert sich der Freibetrag auf 20.000 Euro, und es ist die Steuerklasse II anzuwenden.
      2. Eine spätere Zustiftung unterliegt unabhängig von der Auswahl der Begünstigten immer der Steuerklasse III, und es steht ein Freibetrag von 20.000 Euro alle 10 Jahre zur Verfügung.

Fazit zur Veräußerung von Unternehmen an Familienstiftungen

Die Nutzung von Familienstiftungen als steuerliches Gestaltungsmodell eröffnet vielfältige Möglichkeiten, um die Steuerlast bei der Veräußerung von Einzelunternehmen oder Personengesellschaften zu optimieren. Eine sorgfältige Planung unter Berücksichtigung der steuerlichen Rahmenbedingungen ist jedoch unerlässlich, um die gewünschten Vorteile zu realisieren. Hierzu beraten wir Sie gerne.

 

→ Weitere Informationen zu Familienstiftungen finden Sie u.a. in den folgenden Blogbeiträgen: