Grundstückseigentümer sollen 2022 eine Erklärung beim Finanzamt abgeben
FÜR GRUNDSTÜCKSBESITZER WIRD ES IM NÄCHSTEN JAHR ERNST: ZWISCHEN DEM 1. JULI UND DEM 31. OKTOBER 2022 SOLLEN SIE BEIM FINANZAMT IHRE STEUERERKLÄRUNG FÜR DIE NEUBERECHNUNG DER GRUNDSTEUER ABGEBEN. Waldeck-Frankenberg – Nach dem Bund hat auch der Wiesbadener Landtag ein Gesetz zur Neuregelung dieser wichtigen Kommunalsteuer auf den Weg gebracht. Damit folgen Bund und [...]