FAQs

Welche Fehler sollte ich bei der Feststellungserklärung vermeiden?

2022-04-27T17:25:08+02:00 27 Apr, 2022|

Kernsanierung: In der Feststellungserklärung wird gefragt, ob und wenn ja in welchem Jahr eine Kernsanierung an Ihrem Hauses durchgeführt wurde. Weil eine Kernsanierung die wirtschaftliche Restnutzungsdauer – also quasi die Haltbarkeit – und damit auch den Wert eines Hauses erhöht, wird bei kernsanierten Häusern auch mehr Grundsteuer fällig. Aber anders als im alttäglichen Sprachgebrauch liegt [...]

Wie wird die Grundsteuer ermittelt und ab wann muss Sie gezahlt werden?

2022-04-23T11:28:22+02:00 23 Apr, 2022|

Die Formel für die Ermittlung der Grundsteuer lautet: Grundsteuerwert   x   Steuermesszahl   x   Hebesatz Der Grundsteuerwertbescheid dient als Grundlage für weiteren Berechnungsschritte. Dieser wird vom Finanzamt auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Daten erstellt. Zusätzlich erhalten Sie ein Schreiben über die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags. Dieser wird mit dem jeweiligen Hebesatz der Gemeinde multipliziert, um die Grundsteuer [...]

Welches Finanzamt ist für mich zuständig?

2022-04-23T11:27:52+02:00 23 Apr, 2022|

Grundsätzlich richtet sich das für Sie zuständige Finanzamt für die Abgabe der Grundwertermittlung nach der Lage Ihres Grundbesitzes. Ein eventuell abweichender Wohnsitz findet keine Berücksichtigung.

Welche Daten sind für die Grundsteuerfeststellung wichtig und wo finde ich diese?

2022-04-24T13:57:50+02:00 21 Apr, 2022|

Ab Mai erhalten Sie ein für Sie spezifisches Schreiben mit Informationen und Daten, die der Finanzverwaltung über Ihre Immobilie/Grundstück bekannt sind und die Sie bei der Erstellung der Feststellungserklärung unterstützen. Darin enthalten sind: Aktenzeichen Lage des Grundstücks: Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort Grundstücksfläche Bodenrichtwert Zusätzliche Daten die für die Feststellungserklärung wichtig sind: Art des Grundstücks [...]

Wer muss die Grundsteuer neu berechnen?

2022-04-21T14:48:33+02:00 21 Apr, 2022|

Jede Eigentümerin oder Eigentümer eines Grundstücks oder einer Eigentumswohnung, muss eine Feststellungserklärung der Grundsteuer abgeben. Auch bei einem Eigentumswechsel nach dem 01.01.2022 ist eine Feststellungserklärung der ehemaligen Eigentümerin oder des Eigentümers abzugeben.